Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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Dr. Karl Kundrath, Hofkirchen i. M.: 
 
Versuch einer Markt- und Pfarr- 
geschichte von Hofkirchen. 
 
1. Einleitung. 
Das Land zwischen Ranna und Großen Mühl, in dem 
das Pfarrgebiet von H o f k i r ch e n liegt, bildet einen Teil 
jener zur Donau steil abfallenden Hochfläche, welche die 
Abdachung des böhmischen Massivs darstellt. 
Ursprünglich gehörte dieses Land zum Herzogtum 
Bayern und dem Herzog von Bayern stand das Grafen¬ 
gericht zwischen Ilz und Mühel als Reichslehen zu. Kaiser 
Friedrich II. übertrug die Grafenrechte am 21. Juni 1217 
an Bischof Ulrich II. von Passau, der sie aber sofort wieder 
als Kirchenlehen an den Bayernherzog Ludwig zurückgab. 
Am 5. September 1220 kaufte sie Bischof Ulrich dem Herzoge 
um 500 Mark Silber wieder ab. Von da an übten die 
Bischöfe von Passau die Landeshoheitsrechte über die 
„Grafschaft im Ilzgau", deren Grenzen sich von der Ilz bis 
zur unteren Mühl erstreckten, auch tatsächlich aus. Dieser 
Landstrich führte seitdem auch den Namen Abteiland. 
Als im Jahre 1288 Zawisch von Falkenstein vom 
Böhmenkönig Wenzel II. geächtet wurde, säumte der kluge 
Herzog Albrecht I. von Oesterreich nicht, die Acht an Zawisch 
auf deutschem Boden zu vollziehen und sich in den Besitz 
von dessen Herrschaft zu setzen. Es gelang ihm auch, die 
Burg Falkenstein 1289 durch Aushungerung zu bezwingen. 
Die überaus große Bedeutung dieser Eroberung liegt darin, 
daß dadurch die habsburgische Landeshoheit in dem Land zwi¬ 
schen Ranna und Mühel, bis zum Plöckenstein begründet 
wurde, wenn es auch noch beinahe hundert Jahre dauerte, 
bis Passau, das seine Besitzungen in diesem Landstriche 
sogar noch bedeutend vermehrte, diesen tatsächlichen Zustand 
auch rechtlich anerkannte. Dazu war der Anlaß gegeben 
durch die sogenannte Schaunbergerfehde 1380-1383.
	        
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