Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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Fortisikationssteuer55) 8 fl, Schuldensteuer56) 10 fl, 
Fleischaufschlag 6 fl, Klassensteuer 6 fl 18 kr, das waren 
2 1/2 Prozent vom Gesamteinkommen, und Dienstboten¬ 
steuer 4 fl 15 kr., nämlich für die Köchin mit 12 fl Lohn, 
1 fl, für die Küchenmagd mit 8 fl Lohn, 1 fl, für drei 
Knechte mit 12 - 20 fl Lohn, je 30 kr., für drei Mägde 
mit 7 - 10 fl Lohn, je 15 kr. Dazu kommen noch die 
Religionsfondsteuer und Steuern für den Schacherhof 30 fl 
27 kr. und Erbsteuer 2 fl.67) 
Kaiser Josef II. ließ zum Zwecke gerechter Besteuerung 
die Gründe vermessen und deren Ertrag abschätzen und das 
Ergebnis im Lagebuch niederlegen (1786 - 1789). Ebenso 
besteuerte er den Grundbesitz des Adels und des Klerus 
gleich hoch, wie der bäuerlichen. Er schuf mit seinem 
Werke die Grundlagen zum heutigen Steuersystem. 
 
e) Freigeld. 
Ueber das Freigeld der Falkensteiner Untertanen fin¬ 
den sich in den Urbaren folgende Bestimmungen: Wenn 
einer seinen Besitz verkauft, so ist der Verkäufer den 
10. Gulden als Freigeld, und der Käufer halb soviel, also 
den 5 Gulden als Zustand oder Anfahrt zu reichen schuldig. 
Es kann aber ein Nachlaß nach Gelegenheit des Ver¬ 
mögens geschehen. Wenn ein Vater seinem Sohne oder 
seiner Tochter übergibt, so ist nur von der Uebergabssumme 
das Freigeld zu zahlen, um die Anfahrt ist aber nach Ge¬ 
legenheit des Guts mit der Herrschaft abzukommen. Wenn 
ein Untertan mit Tod abgeht, werden alle seine Güter 
geschätzt und damit die Wittib oder ein Erbe in leidlichen 
Anschlag gebracht, davor man mit der Herrschaft um das 
Frei- und Zustandgeld nach Ausweisung des Vertrages 
abzukommen schuldig ist. Für das Zusiegeln von Kauf-, 
Uebergabs-, Verzicht- und Heiratsbriefen war 1 Pfund 
Pfennige, von Schuldzetteln, Quittungen, Mahnzetteln usw. 
so mit dem Petschaft gesiegelt werden, 2 Schilling Pfennige 
Siegelgeld zu reichen. Als Schreibgeld war für die oben- 
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55) Zur Erbauung der zerstörten Festungen. 
56) Wurde 1764 zur Tilgung der Staatsschulden auf 10 Jahre 
eingeführt. 
57) Fassionen der Vikare. Im Pfarrhof Hofkirchen 1790-1820.
	        
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