Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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gehörte, läßt sich nicht erweisen, ist aber sehr wohl mög¬ 
lich, da wir die Caplan schon im 14. Jahrhundert im 
Mühlviertel treffen.40) 
1456 belehnte König Ladislaus den Hans Caplan mit 
dem Sitz zu Leiten und den Simon Caplan mit dem Sitz 
zu Tandlesbach sowie mit mehreren Höfen und Zehenten in 
der Pfarrkirchner Pfarre.44) 
Im Jahre 1562 oder etwas vorher kaufte Jörg von 
Herberstein, der Pfandinhaber von Falkenstein, von den 
Caplan den Sitz Dandlesbach.42) 
So ziemlich um die gleiche Zeit wurde auch der Sitz 
zu Leithen an Georg Neuhauser von Blumau verkauft, der 
aus dem Edelsitz einen Bauernhof machte. 
Mit der Erwerbung Altenhofs durch die Salburger 
kam auch Dandlesbach in Besitz dieses Geschlechtes, wäh¬ 
rend der Hof zu Leithen etwas später an den Tattenbäck 
zu Freizell gelangte. 
Die Caplan besaßen zur selben Zeit noch den Kaplanhof 
zu Luftenfelden bei Linz und einen Bauernhof zu Fins- 
ling, Pfarre Oberkappel, und 1 zu Kramsreith, Pfarre 
Putzleinsdorf. 
Der letzte Balthasar Kaplan starb als kaiserlicher 
Forstmeister zu Neubau bei Oftering um 1653. 
 
4. Gerichtsbarkeit. 
Die hohe oder Blutgerichtsbarkeit über das Abteiland 
übte bis 1220 der Herzog von Bayern, von da ab der 
Bischof von Passau aus. Das Landgericht war mit der 
Pflege der 1219 erbauten Feste Oberhaus bei Passau ver¬ 
bunden, jedoch sollte der Bischof nach den Beschlüssen des 
Ilzstätter Landtages vom 23. Oktober 1256 in den Orten 
Putzleinsdorf, Hofkirchen, Lembach, Sarleinsbach, Rohrbach 
und Kappel persönlich zu Gericht sitzen. Ob es je dazu 
gekommen ist, ist sehr zweifelhaft. Bedeutete jedenfalls, 
daß diese Orte eigene Gerichtsbarkeit hatten. 
Vor 1337 wurde für das Land zwischen Mühel und 
Ranna ein eigenes Landgericht in Velden errichtet, welches 
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40) 1359 Fridlein Caplan, Burggraf zu Lobenstein. 
41) Lehenbuch 6. Kgs. Ladislaus. 
42) Urbar von 1562.
	        
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