Volltext: Fünfzehntes Bändchen (15. 1931)

- 24 - 
auf verschiedene reichsdeutsche Währungspläne) erwähnens- 
werte Finanz-Patent wurde bekanntlich angeordnet, daß die 
bis dahin bestandenen Bankozettel nur noch bis letzten Jän- 
ner 1812 in Umlauf zu bleiben haben (Paragraph 1), daß 
sie bis dahin nach dem 5. Teile ihres Nennwertes gegen 
Einlösungsscheine auszuwechseln seien (Paragraph 2), und 
daß sie vom 15. 3. 1811 an gegen Einlösungsscheine und 
Konventionsmünze auf den 5. Teil ihres Nennwertes herab- 
gesetzt seien (Paragraph 3). Von diesem Tage an wurden 
die neuen Einlösungsscheine nach ihrem vollen Nennwert (und 
bis 31. 1. 1812 die Bankozettel nach dem 5. Teil ihres 
Nennwertes) als „Wiener Währung" und einzige Valuta für 
das Inland erklärt (Paragraph 8), in welcher bei sonstiger 
Ungiltigkeit alle (nicht etwa aus das Ausland bezüglichen) 
Verträge abgeschlossen werden müßten. 
Demgemäß wurde beispielsweise in einem Verkaufs- 
kontrakt, welcher am 20. 4. 1811 im Anschluß an die am 
selben Tag gepflogene Abhandlung nebst Inventar nach + 
Joseph Größling in Florentein (Herrschaft Weinberg) durch 
das Pflegamt Harrachsthal mit Therese Wagnerin (geb. Größ- 
ling), betreffend ein Ueberlandgrundstück zum Abschluß kam, 
und zwar im Absatz „Zweytens" ausdrücklich vereinbart, daß 
„Sie Therese Wagnerin. . . baar fünfhundert Gulden, sage 
500 fl. in Bankozettl nach ihrem vollen Nennwerth oder Ein- 
hundert Gulden in Einlößscheinen sogleich bey dem Pflegamt 
erlege". 
Der damalige Geldwert war also kurzerhand auf ein 
Fünftel herabgesetzt worden. 
 
XV. Die rund 20 Jahre später bestehenden Wertver- 
hältnisse ersehen wir aus einer am 10. 11. 1830 beim Justiz- 
amt der Herrschaft Ruttenstein aufgenommenen In- 
ventar und Abhandlung nach dem am 24. 6. 1830 am Ahor- 
nergut Nr. 22 zu Windhagmühl verstorbenen Franz Haß- 
linger, woraus daher auszugsweise Nachstehendes hervor- 
gehoben sei: 
Die wenige und meist schlechte Leibeskleidung (darunter 
2 „Kaputröcke", 1 Bauchgurt und 2 Schamper usw.) wurde 
bewertet mit 8 fl. Konventionsmünze. An sonstigen Fahr- 
nissen fanden sich u. a. vor: 2 große Ochsen (100 fl. K. M.), 
2 kleinere Ochsen (62 fl.), 2 andere Ochsen (72 fl.), 2 kleine 
Stire (20 fl.), 2 Kühe (36 fl.), 2 weitere Kühe (40 fl.), 
1 Kalbin (10 fl.), 2 kleine Kälber (8 fl.), 1 Schwein (12
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.