Volltext: Vierzehntes Bändchen (14. 1926)

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Waiz, Korn und Haber abzufordern geruhet; welche soviel 
als die vorjährige Lieferung beträgt und wobey es den 
Lieferpartheyen frey bleibt, das auf sie in Natura repartirte 
Quantum entweder ganz, oder hievon eine, oder die andere 
Fruchtgattung in Geld nach dem in diesem Monate be- 
stchenden Getreide-Durchschnittspreisen abzulösen, oder in Na- 
tura einzuliefern; auch soll die Ablieferung des Getreides in 
Natura schon mit Iten Februar 1815 anfangen, und bis 
Ende desselben beendigt werden. Nachdem und durch 
obbemelt hohes Zirkular dießfalls die schleunige Erklärung 
abgefordert wurde; so wird demselben aufgetragen, sich dies- 
wegen sogleich mit seinen Gemeindeinsassen zu besprechen, 
und in 8 Tagen von heute an entweder mündlich, oder 
schriftlich sich und so verläßlicher hier zu erklären, ob dessen 
Gemeindeinsassen, das sie, wie im vorigen Jahre, treffende 
Lieferquantum an Waiz, Korn und Haber entweder gßnz, 
oder hievon nur ein oder die andere Fruchtgattung, dann 
welches Getreide-Quantum und wieviel hievon in Geld ab- 
lösen, oder in Natura selbst einliefern wollen; Widrigens, 
wenn diese Erklärung in 8 Tagen nicht geschehen, hierauf 
länger nicht mchr zugewartet, sondern so betrachtet werden 
würde, daß die Gemeinde ihr Lieserquantum in Natura selbst 
abliefern wolle, und demnach auch nachlhin keine Ausrede 
angenohmen, und die Lieferung in Natura gefordert werden 
wird. 
Leitungsobrigkeit Wildberg den 5ten Jänner 1815. 
Schäringer, Pfleger." 
 
Gerichtet ist obiges Schreiben: An Matthias Grub- 
müllner, Richter der Leitungsgemeinde Lichtenberg, Alberseder 
in Neulichtenberg. Botenlohn 30 kr. 
Zum Schlusse noch einmal zurück zum Jahre 1813. Die 
unberechenbare Strategie Napoleons ließ es wahrscheinlich 
als ein Gebot der Vorsicht erscheinen, den Donauweg gegen 
Wien auf alle Fälle zu sichern. Ein als „äußerst dringend" 
bezeichnetes und an den „Distriktsrichter der Pfarr Pöst- 
lingberg am Albersedergut" gerichtetes Schriftstück gibt uns 
Aufschluß. Es lautet: 
„Zufolge Landeskommissariats-Befehls müssen aus dem 
hiesigen Kommissariate 216 Schanzer, wovon ein Drittel 
mit Krampen, und zwei Drittel mit Schaufeln versehen seyn 
müssen, und worunter der zehnte Theil aus tüchtigen Wei-
	        
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