Volltext: Zwölftes Bändchen (12. 1926)

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Kor. steht: „Notum fit etc. quod pero de peilestein est cen- 
sualis sancti Stephani ad censum V denariorum" (Bekannt 
sei, . . . daß Pero von Peilstein zinspflichtig ist dem hei- 
ligen Stephanus zum Zins von 5 Denaren.) Auch diese 
Urkunde stammt noch aus dem 12. Jahrhundert. Auf Fol. 
115 desselben Kodex steht: „Herwordus de Searlinsbach 
censualis V den. Leo cenfualis V den. Gertrut, Leupold de 
Peilstein V den. Heinums V den. Maethild V den. Chune- 
gunt V den. Gerlint V den." (Herbordus von Sarleinsbach 
ist zinspflichtig zu 5 Denaren, Leo zu 5 Den., Gertrut, Leu- 
pold von Peilstein zu 5 Denaren usw.) In diesen Notizen 
wird Peilstein zuerst genannt. Auch ziemlich viel Leute von 
Peilstein werden schon aufgezählt. Von umliegenden Ort- 
schaften werden genannt: Stierberg (Stirchberch) 1322; Kirch- 
bach (chirslagh) 1322, Martschlag (marchslag) 1322, Vor- 
dorf 1322; Exenschlag (Oechsenslag) 1330; Weixlbaum 1385; 
Tiergrub 1385 (Dürnkrut, dürres Gestrüppe, Tüagarad); 
Rampetsreith (Rainprechtsreut) 1425 (Georg der Ruestorf- 
fer verpfändet ein Gut in Rainprechtsreut an die Pfarr- 
kirche in Rahrbach (Gruftkapelle). 1456 verlieh König La- 
dislaus dem Rüdiger am Perg zwei Güter zu Rainprechtsreut 
und ein Gut zum Oedlein (Edlbauer) unsere Lehenschaft un- 
seres Fürstentumbs Oesterreich und ist Königssteuer zu un- 
serer Herrschaft Valkenstain. Unter der Rubrik: „Ritter- 
mäßiger lehen Künigsteur gen Sprinzenstein außerhalb des- 
selbben urbars als davon zu Lehen rüerndt järlich daselbs hie 
dienent" findet man auch zwei Holden zu Kicking (1550). 
(Kucking.) Aber wie gesagt, reichen mit Ausnahme von Hein- 
richsberg alle Ortschaften in die Zeit vor 1250 zurück, wenn 
sie auch noch nicht die jetzige Anzahl von Hausnummern an- 
fangs hatte. Im Jahre 1310 hat das Bistum Passau im 
Orte Peilstein wahrscheinlich drei Falkensteiner Güter (Nr. 19, 
38 und 53) erworben und Güter in Exenschlag. 1334 er- 
laubte Herzog Otto von Bayern dem Stift Schlägl die 
mautfreie Abfuhr von Salz aus Bayern über Passau. Das 
Stift benützte dazu den Weg über Obernzell—Wegscheid— 
Kollerschlag—Peilstein, nicht aber den dreimal soweiten Weg 
über Obermühl—Velden (Neufelden)—Rohrbach. Deshalb fing 
nun der Markt Velden, der im Jahre 1311 vom Bischof 
von Passau das Stapelrecht und das Recht des Straßenzwan- 
ges für den Warenverkehr zwischen Linz und Passau erhal- 
ten hatte, einen Streit mit dem Kloster Schlägl an. Wahr-
	        
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