Volltext: Zwölftes Bändchen (12. 1926)

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nigssteuer entrichten mußten, wurden von dort aus zuerst be- 
siedelt, die nach Neufelden die Königssteuer entrichten muß- 
ten, sind wohl eine Gründung der Griesbacher. Damals 
hatten die Königssteuer zu leisten nach Falkenstein 174 frem- 
de Untertanen, nach Rannariedl (1510) 223 eigene (und fremde 
Untertanen, 1581 nur mehr 197 Untertanen, davon 56 
unter fremden Herrn, nach Neufelden 165 fremde Unter- 
tanen. In der Pfarre nigssteuer sind außer den oben ange- 
gebenen Orten (Schifft, Nebelberg, Emsmannsreith, Schop- 
per, Kraml, Eschernhof) gemäß der Königssteuer noch Peil- 
stein, Exenschlag, Rampetsreith von Falkenstein aus gegrün- 
det worden. (Wenigstens zum Teil.) 
Pfarrer Theophil Satzinger hat uns in seinen Zehentauf- 
zeichnungen seit 1807 recht interessante Aufzeichnungen hin- 
terlassen. Zehentpflichtig waren nur die Bauern oder solche 
Leute, die zehentpslichtigen Grund von Bauernhäusern er- 
worben hatten. Aber auch die Bauern waren nicht alle zehent¬ 
pflichtig; so waren in Diendorf von acht Bauern nur drei 
(1, 7, 14), in Exenschlag von sechs nur zwei (2, 3), in 
Stierberg von sechs nur zwei (1, 5), in Vordorf von vier nur 
zwei (3, 7) zum Pfarrhof Peilstein zehentpflichtig. Von 
Kicking und Heinrichsberg war niemand zehentpflichtig, außer- 
dem war keine Mühle, kein Hofstätter und kein Häusler ze¬ 
hentpflichtig. Den ganzen Zehent lieferten zum Pfarrhof in 
Peilstein: Peilstein 4, 14, 15, 30, 31; Diendorf 1, 7, 14; 
Exenschlag 2, 3; Stierberg 1, 6; Vordorf 5, 7. Alle 
anderen Bauern lieferten bloß ein Drittel Sackzchent, den 
sie aber auch nach dem jeweiligen Getreidepreis in Geld ab- 
lösen konnten. 
Die Zehentpflichtigen waren in 45 Gruppen eingeteilt. 
Die erste Gruppe gab an Zehent: 5 Metzen Korn, 5 Metzen 
Hafer, 1/2 Metzen Weizen, 1/2 Metzen Gerste und 1/4 Metzen 
Haiden (Brem) und 8 Pfund Haar oder (1807) 53 fl 30 kr 
2. Gruppe: 3 Metzen Korn, 5 Metzen tzafer, 1/2 Metzen Wei- 
zen, 1/4 Metzen Gerste, 1/4 Metzen Haiden oder 52 fl 30 kr. 
3. Gruppe : 5 Metzen Korn, 5 Metzen Hafer, 1/2 Metzen Wei¬ 
zen, 1/4 Metzen Gerste, 1/4 Metzen Haiden, 6 Pfund Haar 
oder 51 fl 30 kr. 4. Gruppe: 4 Metzen Korn, 4 Metzen 
Hafer, 1/2 Metzen Weizen, 6 Pfund Haar oder 43 fl 15 kr. 
5. Gruppe: 2 Metzen Korn, 2 Metzen Hafer, 1/4 Metzen Wei¬ 
zen, 1/4 Metzen Haiden oder 22 fl 22 kr. 6. Gruppe: zwei 
Metzen Korn, 2 Metzen Hafer, ein achtel Metzen Weizen, 
	        
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