Volltext: Neuntes Bändchen. Die Entstehung und die rechts- und sozialgeschichtlichen Verhältnisse des Marktes Rohrbach in Oberösterreich (9. 1923)

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damit sein Bürgerrecht auf und er galt nicht mehr als Bürger auch wenn 
er nachher ein Burgrecht in Bestand (Pacht) nahm.1) Wollte ein Bürger 
den Markt verlassen, sein Burgrecht aber nicht verkaufen, um an einem 
anderen Orte auf längere Zeit einem günstigen Geschäfte nachzugehen, so 
mußte er bei Richter und Rat und der ganzen Bürgerschaft Urlaub 
nehmen und Bürgschaft leisten, daß er und die Person, welche er inmanns- 
weise auf sein Burgrecht setzte, gegen die privilegierten Freiheiten der Bürger- 
schaft nichts unternehme, die Bürgerpflichten aber erfülle.2) Zog einer eigen¬ 
mächtig weg, so wurde er vom Marktgericht und von der Herrschaft ver- 
halten seine bürgerliche Behausung mit eigenem Rücken zu besitzen, oder 
in gerichtsbräuchigen Terminen zu verkaufen.3) Das Bürgerrecht wurde im 
Markt Rohrbach nicht persönlich und auch nicht auf ein Gewerbe erteilt, 
nur der wurde als Bürger betrachtet, welcher ein mit dem Bürgerrecht aus- 
gestattetes Haus besaß. „Das Bürgerrecht, das ist der Bezug der Gemeinde- 
nutzungen, ruhe auf Grund und Boden und Grund und Boden sei der 
Gegenstand des bürgerlichen Verhältnisses."4) 
Die bürgerlichen Freiheiten und Gerechtigkeiten bestanden in der Be- 
rechtigung das bürgerliche Gewerbe, die bürgerliche Handierung, das ist 
Handel zu treiben. Privilegiert werden die Freiheiten der Bürgerschaft 
deshalb bezeichnet, weil der Wochenmarkt, die zwei Jahrmärkte und der 
Salzhandel5) auch auf landesfürftlichen Privilegien ruhten. Die Bürger 
trieben ständig Handel, besonders aber am Wochenmarkt und auf den 
Jahrmärkten.6) Als Kandelsgegenstände werden erwähnt Salz, Roggen, 
Weizen, Honig, Schmalz, Oel, Käse, Fische, Wein, Bier, Ochsen, Kühe, 
Kalbinnen, Schweine, Pferde, Leinwand, Tuch, Sicheln, Sensen, Schneid- 
messer, Hacken, Federn, Har (Flachs), Wolle und Tabak.7) Zeitweilig 
------- 
1) Vergleich zwischen Richter, Rat und Gemein eines- und G. Andexinger andernteils 
wegen der von ihm beanspruchten bürgerlichen Freiheiten und Gerechtigkeiten aus seinem 
in Bestand habenden Burgrecht im Markte. 1543 Februar 23 Rohrbach (Inventar, S.33). 
2) Bitte des Bürgers Hans Hackl bei Richter. Rat und Bürgerschaft ihm zu ge- 
statten, seine Behausung auf ein Jahr zu verlassen, da ihm die Hoftaverne in Götzendorf 
zugesagt worden. C. 1600, (A. a. O.) 
3) Diese Aufforderung erhielt 1670 Philipp Wögerbauer (Marktgerichtsrechnung 1670). 
4) Bericht des Magistrates (Syndikus Mittermayr) an das Kreisamt anläßlich der 
Regulierung der Bürgerrechtstaxe im Jahre 1824. Das Gesuch des Anton Stöger, Besitzers 
des Häusels Nr. 74 um Erlangung des Bürgerrechtes im Jahre 1817 scheint ebenfalls den 
Magistrat zu diesen Erklärungen veranlaßt zu haben. (Inventar, S. 34.) 
5) A. a. O.. S. 15 bis 26. 
6) Im Jahre 1651 verfrachtete die Witwe Catharina Martschlögerin zu Rohrbach ihrem 
Schwager Christof Helfenberger, Bürger zu Rohrbach, an Wein von Obermühl nach Rohrbach 
205 Eimer, von Neuhaus nach Rohrbach 8 Eimer, an Leinwand 2 Fuhren von Rohrbach 
nach Nürnberg, 28 Stück von Rohrbach nach Wien, 2 Fassel und 180 Stück von Rohrbach 
nach Ottensheim, 48 Stück von Rohrbach nach Wesenurfahr, 46 Stück von Rohrbach nach 
Tagleinsbach in die Bleiche, von dort nach Rohrbach 52 Stück, 19 Stück von Peilstein 
nach Rohrbach, 6 Stück, 2 dreistessige und 1 zweistessiges Fassel von Rohrbach nach Ober- 
mühl, an Tabak 2 Kisten von Nürnberg und Regensburg nach Rohrbach, 1 Tonne Honig 
von Obermühl nach Rohrbach, 30 Metzen Korn von Rohrbach nach Obermühl und Salz. 
Die Mühlviertler Leinwandhändler kamen nach Regensburg, Nürnberg, Linz, Wien, Ungarn 
und Italien. (Pillwein-Mühlkreis, Pröll-Obermühlviertler Pröll-Obermühlviertler Haßleder- a. a. O., 
Kommunearchiv Rohrbach und Inventar, S. 15 bis 26.) 
7) Inventar, S. 17. Warenumsatzsteuerregister aus dem Jahre 1320, Büchsen- 
register (Warenumsatzsteuerregister) des 17. Jahrhunderts. Marktgerichtsrechnungen des 
17. Jahrhunderts.
	        
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