Volltext: Neuntes Bändchen. Die Entstehung und die rechts- und sozialgeschichtlichen Verhältnisse des Marktes Rohrbach in Oberösterreich (9. 1923)

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Die Inhaber der 43 Burgrechte erfahren wir zum erstenmal aus dem 
Urbarsteuerregister des Jahres 1530. Die einzelnen Burgrechte sind nicht 
gleich besteuert. Die Urbarsteuer schwankt zwischen 3 ß 6 d und 6 ß 15 d. 
Das Grund ausmaß hat aber erst das Urbar von 1570 überliefert. In 
39 Burgrechte gehörten damals 1 1/2 Tagwerke Aecker und 1 Tagwerk 
Wiesen, in 2 Burgrechte 1 Tagwerk Aecker und 1 Tagwerk Wiesen, in 
weitere 2 Burgrechte 1 1/2 Tagwerke Aecker und 1/2 Tagwerk Wiesen. An 
Aeckern gab es damals im Ganzen 63 Tagwerke, an Wiesen 42 Tagwerke, 
zusammen 101 1/2 Tagwerke. Dazu kommt noch das zum St. Georgs- 
benefizium gestiftete Burgrecht mit 2 1/2 Tagwerken, sodaß in die 44 Burg- 
rechte 104 Tagwerke gehörten. 
Das Lagebuch1) von 1786 weist die gleiche Anzahl Burgrechte aus. 
In die 44 Burgrechte gehören 195 Joch. Davon entfallen auf die Orts- 
fläche samt Häusern, Hausgärten und Hauswiesen 14 Joch. Die übrigen 
181 Joch liegen in 3 großen Feldern, im Spitalfeld, Ehrenreiterfeld und 
Mitterfeld. Das Spitalfeld umfaßt 42 Joch Aecker und 23 Joch Wiesen, das 
Mitterfeld 49 Joch Aecker und 19 Joch Wiesen und das Ehrenreilerfeld 37 Joch 
Aecker und 11 Joch Wiesen, alle 3 Felder zusammen 128 Joch Aecker und 53 Joch 
Wiesen. Die Häuser-, Höfe- und Scheunenstellen machen schätzungsweise 4 Joch 
aus, die übrigen 10 Joch weisen wir den Hausgärten und Hauswiesen zu und 
schlagen sie zu den 53 Joch Wiesen, sodaß wir zusammen 67 Joch Wiesen, 
in der ganzen Flur aber 181 Joch Aecker und Wiesen haben. 
1 Tagwerk umfaßt demnach 1'9 Joch und es ergibt das Flächen- 
ausmaß von 1570 in Joch umgerechnet 119 Joch Aecker und 79 Joch 
Wiesen, zusammen 198 Joch, sodaß gegenüber dem Ausmaß von 1786 
um 3 Joch mehr sind, was dadurch zu erklären ist, daß die Vermessung 
im Jahre 1570 nicht so genau war, wie schon die oben angeführten Angaben 
des Grundausmaßes zu den Burgrechten zeigen. Das Ausmaß der Meierhof- 
gründe beim Schloß Falkenstein konnte man 1570 nicht einmal auf 5 Tagwerke 
genau angeben. Die Angaben schwanken zwischen 45 und 50 Tagwerken. 
Nach dem Lagebuch von 1786 besaß ein Haus über 6, 5 Häuser 
über 5, 31 über 4 und 7 Häuser über 3 Joch Grund. Das kleinste Ausmaß 
betrug 3 Joch 36 Klafter, das größte 6 Joch 16 Klafter. Man vergleiche 
dazu den oben angegebenen niedrigsten und höchsten Urbarsteueransatz von 
1530. Die Verhältnisse im Grundausmaß haben sich nachweisbar von 1570 
bis 1786 und bis auf den heutigen Tag mit wenigen Ausnahmen nicht geändert, 
auch das Verhältnis der Aecker zu den Wiesen ist fast das gleiche geblieben. 
Wir bemerken noch, daß die Hausnachbarn auch Grundnachbarn in 
den 3 großen Feldern sind. Jedes Burgrecht hat in jedem Feld durchlaufend 
einen Anteil. Diese Flurverfassung geht in die Zeit der Errichtung der 
Siedlung zurück. Sie ist ihr ältestes Wahrzeichen. 
 
IX. Die Bevölkerung des Marktes. 
A. Die Bürger. 
Im Markt Rohrbach galt der als Bürger, welcher ein Burgrecht, 
das ist ein mit dem Bürgerrecht ausgestattetes Haus zu Eigen erwarb und 
es mit eigenem Rücken besaß. Verkaufte einer sein Burgrecht, so gab er 
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1) Steueramt Rohrbach.
	        
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