Volltext: Achtes Bändchen (8. 1923)

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bei Rohrbach erbauen lassen zur Danksagung dafür, daß Oberösterreich von den 
Schweden, die in Böhmen schon an unserer Grenze standen, verschont geblieben ist. 
Nach Schluß des 30jährigen Krieges legte Wolf Dietrich ein „Wirtschaftsbuch" an, 
in welchem er einleitend seinen Beamten auch hinsichtlich der Einhebung der Untertan- 
giebigkeiten verschiedene Weisungen gibt und da unter anderem sagt, daß wohl, 
„wer von seinem Rechte Gebrauch macht, niemand unrecht tue". . . . doch sei „in 
allweg von Nöten, daß man das Gewissen und die Untertanen nicht beschwere" . . . 
„der armen soll man in etwas sonderlich gedenken", sowie man denn auch in seinem 
Wirtschaftsbuche tatsächlich bei vorgemerkten Schuldigkeiten öfter die Anmerkung 
„Nachlaß bewilliget" findet. In seinen Weisungen sagt Wolf Dietrich weiter: „mit 
den Pauern hat man mit gueten Worten zu Verkehren; wann man die Untertanen 
schützen und ihnen an die Hand gehen tuet, guetes Gehör gibt, sich ihrer annimbt, 
ihnen zuweilen vorstreckt, mitleidig mit ihnen umgeht und sonsten sich in allem gegen 
ihnen erzeigt, was immer möglich ist, kann man bei den Untertanen viel erhalten, 
mit einem Wort: der guete Willen bei den Untertanen, der Herrschaft Glimpf 
und gute Wort erhalten mehr als das scharpfe Recht". Mit einer solchen Herrschaft 
war natürlich leicht verkehren, dafür befließen sich aber auch die Bauern, sie allseits 
zufrieden zu stellen. Leider aber herrschten zwischen vielen Herrschaften und ihren 
Untertanen ganz andere, nämlich sehr feindselige Verhältnisse; aus den Beschwerden 
verschiedener Dominien ist noch im besonderen die nicht uninteressante Tatsache zu 
entnehmen, daß die Bauern hauptsächlich die schon genußfähigen Naturalien, wie 
Brot und ganz namentlich die „Hammen", sehr ungern „dienten". - 
Doch fand auch dieses „Dienen" ein Ende; das im September 1848 erschienene 
kaiserliche „Grund-Entlastungs-Patent" befahl die Ablösung der Zehente und Dienste, 
und zwar unter für die Bauern sehr günstigen Bedingungen, indem dieselben nur 
ein Drittel des Wertes ihrer bisherigen Natural-Leistungen (durch 5prozentige, 
in 20Jahresraten aufzubringende Kapitalisierung) abzulösen hatten, während die 
Ablösung des zweiten Drittels vom Lande übernommen wurde und auf das dritte 
Drittel die Bezugsberechtigten verzichten mußten, da sie von den Hereinbringungskosten 
der Naturalien und ebenso auch von der Zehentsteuer von jetzt an befreit waren. 
Hinsichtlich der Zehente darf noch die Bemerkung Platz finden, daß das Ein- 
kommen aus demselben für die Herrschaften auch aus dem Grunde nicht so groß 
war, als sich viele Leute vorstellen, weil der Boden früher weitaus nicht so erträglich 
war. Der schon öfter genannte Wolf Dietrich merkt in seinem „Wirtschaftsbuche" 
an, daß aus seinen Mairhofgründen im Jahre 1649 der Weizen nicht ganz fünf- 
fachen und das Korn nicht ganz sechsfachen Samen ertragen habe. Jetzt ergeben 
sich auch im Mühlviertel ganz andere Ernten, zumal der Boden namentlich seit 
der Grundbefreiung vielfach verbessert worden ist. 
Nicht bloß hinsichtlich der Ablösung der Zehente, sondern auch der Dienste, 
hinsichtlich der ganzen geschehenen „Grundbefreiung" wollen wir auch heute noch 
einstimmen in den damaligen Jubel der Bauernschaft: 
„Kein schöneres Wappen auf der Welt, 
Als des Bauern Pflug im freien Feld." 
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