Volltext: Achtes Bändchen (8. 1923)

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war die „Inleutsteuer" indem Inwohner, welche keinen Besitz hatten, aber 
doch den Schutz ihrer Herrschaft genossen, an diese eine kleine Geldgabe jährlich zu 
entrichten hatten. In Geld hatten dann die Untertanen den Dominien auch zu zahlen 
verschiedene Gefälle, vor allem das „Freigeld", das bei Uebernahme oder Kauf 
eines Hauses oder bei Todesfällen in einer Höhe von gewöhnlich zehn Prozent vom 
Haus-und Grundwerte vorgeschrieben war; da die Bauerngüter Lehen der Herr- 
schaft Haus-und so wurde dieses Freigeld häufig „Laudemium" genannt, ein altes 
Wort, welches Lehengeld bedeutet. Dann gab es „Briefgelder", das waren die 
Taxen für Kauf-, Schuld- und Heiratsverträge oder für Gerhabschafts-(Vormund- 
schafts-)Rechnungen. Ihre ersparten Gelder legten die Bauern gewöhnlich bei der 
Grundherrschaft an, welche dann dieselben sich selbst oder an dürftige Untertanen 
lieh; machte nun ein Bauer außerhalb des Gebietes seiner Herrschaft einen 
Ankauf und behob zu diesem Zwecke sein Kapital, so mußte er zehn Prozent „Heb- 
geld" zahlen. Wollte jemand in fremdes Herrschaftsgebiet übersiedeln, so mußte er 
seiner bisherigen Grundobrigkeit das „Abfahrts- und Abschiedsgeld" geben. 
Weitaus der größte Teil der bäuerlichen Abgaben an die Behörden bestand 
aber früher in Naturalien. Hier ist zunächst der „Zehent" zu nennen, unter dem 
man die Abgabe des zehnten Teiles verschiedenen Natural-Einkommens an die 
Behörde verstand. Durch den Zehent gab der Bauer seine Grundsteuer der 
Herrschaft und diese zahlte diese Steuer für alle ihre Untertanen in Geld an das 
Reich unter dem Titel „Zehentsteuer". Ueber den Zehent ist in unseren „Beiträgen" 
schon in Heft 6, Seite 31 ff., eine längere Abhandlung erschienen. 
Außer dem Zehent oblag unseren Vorfahren noch eine andere kleinere Uebernahme 
Leistung, nämlich der „Dienst". Der persönliche Dienst bestand in „Hand- 
und Spanndiensten" und wurde „Fron-(Herr.)dienst" oder „Hofdienst", 
aber auch Robot und Scharwerk genannt. Das Wort Robot ist in der Bedeutung 
von Frondienst von den Slawen übernommen worden, wobei aber feststeht, daß 
die Slawen selbst dieses Wort von den Deutschen entlehnt haben und es nichts 
anderes als unser „Arbeit" ist. Schar hatte früher auch die Bedeutung von Reihen- 
folge, daher „Scharwerk" die von allen der Reihe nach für die Herrschaft zu ver- 
richtende Arbeit besagt. Der dingliche Dienst bestand in verschiedenen Natural- 
gaben (wie Hühner, Eier, Käse), besonders für die Küche der Herrschaft, weswegen 
er für gewöhnlich „Kuchldienst" genannt, aber auch als „Gilt" bezeichnet wurde 
von dem alten Worte Gült, das Schuldigkeit bedeutet. Man sagte damals z. B.: 
„Dieser Untertan dient 5 Hühner, 30 Eier, 6 Käse". 
Unter dem persönlichen Dienste steht obenan der „Kinderdienst", 
öfter auch „Hofdienst" genannt, der darin bestand, daß einzelne Häuser, zum Glücke 
nicht viele, einen Sohn auf ein Jahr unentgeltlich bei der Herrschaft dienen lassen 
mußten, und zwar in der Regel in der Landwirtschaft auf den großen Meierhöfen, 
die sich bei jedem Herrschaftsbesitze als dessen Eigentum befanden. Dieser „Kinderdienst" 
hat beim Volke eine recht schlechte Erinnerung hinterlassen; um die Pflege dieser 
jungen Leute sah man sich nämlich oft bei den Herrschaften viel zu wenig um, so 
daß manche dieser Dienstleute gezwungen waren, sich während der Nacht aus ihren 
Elternhäusern Brot und Wäsche zu holen, um nicht zu verhungern und gleichzeitig 
von den Läusen verzehrt zu werden; gut war es, daß dieser Zwangsdienst immer 
nur ein Jahr dauerte. Andere persönliche Dienste bestanden in verschiedenen zeit- 
weiligen Arbeiten und Fuhren, z. B. Arbeitshilfe beim „Holzgewinnen" (= Holzfällen) 
und bei der Heu- und Getreide-Ernte auf herrschaftlichen Meierhofgründen; ebenso 
mußte man allerlei Fuhren dienen wie Heu-, Getreide-, Holz-, Kalk-, Weinfuhren.
	        
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