Volltext: Achtes Bändchen (8. 1923)

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des Landesgerichtes verkündet wurde. Zu Gonobitz1) wurde beim Pranger das 
Malefizrecht besessen. 
In Rohrbach wird der Pranger zum erstenmal im Jahre 1637 erwähnt. 
Er stand auf dem Marktplatze in der Nähe eines Brunnens, der deshalb „Pranger- 
brunn" genannt wurde.2) Dieser Brunnen war aber kein Ziehbrunnen, sondern 
eine Wasserauslaufstelle der Wasserleitung, die vom Teich im Wolfsdobl gespeist 
wurde3) und die ja heute noch als Nutzwasserleitung besteht. An dieser Stelle er- 
richtete im Jahre 1658 der Haslacher Steinmetz Getzinger4) ein „steinernes Kar".5) 
Dieses „obere, große, steinerne Wasserkar" wurde im Jahre 1673 durch den 
„Haslacher Steinmetz" umgesetzt.6) Außer diesem Kar gab es auch ein „unteres 
Kar"7) vor dem Hause Nr. 61 und einen „unteren Brunnen",7) der ein Zieh- 
brunnen8) war und vor dem Hause Nr. 63 stand. Auf einem Bilde aus dem 
18. Jahrh., im Besitze des Herrn Anton Wöß jun. -in Rohrbach, ist er abgebildet 
und vor ungefähr 30 Jahren kennzeichnete noch der Brunnenstein seine Stelle. 
Den Ueberfall des „oberen Brunnkars" hatte der Färber Urban Zaglauer, Besitzer 
des Hauses Nr. 24, in Bestand.9) In den Jahren 1659 und 1699 wird das obere 
Kar als „heroberer Brunnen" und das untere Kar und der untere Brunnen als 
„heruntere Brünn" bezeichnet.10) 
Im Jahre 1645 wurde der Pranger von den Steinmetzen in der Zell 
(Kleinzell) „wiedergemacht".11) Die folgende Nachricht aus dem Jahre 1659 ist 
deshalb zu beachten, weil wir auch aus ihr schließen können, daß der Pranger beim 
oberen Kar stand. „Ist von Herrn Leutenant den Esel herauf zum Pranger zu 
setzen begehrt worden .... Den Kinig Zimermaister, wie auch den Wächter und 
des Mayrhoser Jnmann und den SchSringer, das fie den Esel herausgetragen haben." 
„Herauf zum Pranger" und „herauftragen zum Pranger" konnte man nur sagen, 
wenn der Pranger beim oberen Kar stand. 
Im Jahre 1791 wurden die „Branger Steinsäulen" um 4 fl. 30 kr. ver- 
kauft.12) Der Pranger war abgeschafft worden, weil die Prangerstrafe zu den so- 
genannten beschimpfenden und darum grundsätzlich verwerflichen Strafen gehört. 
Auch in Neufelden, wo der Pranger schon im Jahre 1502 erwähnt wird, 
wurde er im Jahre 1793 abgebrochen und die Steine desselben als Kantersteine 
im Brauhauskeller verwendet.13) 
In Linz stand der Pranger vor dem Schmiedtor gegen den oberen Graben 
und der Landstraße zu.14) 
In Drosendorf in Niederösterreich ist der Pranger erhalten geblieben, ebenso 
in Pettau und Pöllau in Steiermark.15) 
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- 36 - Mell-Müller. Steirische Taidinge Nachträge. 165. 6. Gerichtsrechte des Marktes 
und der Herrschaft Gonobiz. — 2) Marktgerichts-Rechnung 1637. — 3) a.a.O. 1671. — 
4) Ueber die Steinmetzfamilie Getzinger siehe Hager, Die Kunstdenkmäler des Stiftes Schlägl 
aus der Zeit Martin Greysings 1627—1665. 2. Aufl. S. 8 nt 1. — 6) Marktgerichts-Rech- 
nung 1658. — e) a. a. O. 1673. — 7) a. a. O. 1673. — 8) a. a. O. 1635. — 9) a. a. O. 
1684. — 10) a. a. 0.1659. 1699. — 11) a. a. O. 1645. - 12) a. a. O. 1791. - 13) Haßleder, 
Geschichte des Marktes Neufelden, S. 73 und 173. — 14) Fink, Geschichte der Stadt Linz 
im „Oberösterreicher", 13. Jahrgang ff. — 15) Freundliche Mitteilung der Herren Professoren 
Dr. Pirchegger und Dr. Popelka.
	        
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