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indem sie aus denselben einiges an andere Behörden abgaben oder bei Uebersiedlnng
auf andere Posten mit sich nahmen oder sonst wie in Verlust geraten ließen. Da
erließ am 15. April 1681 der Passauer Bischof Sebastian eine überaus strenge
Bestimmung, durch welche über Geistliche für solches Verfahren mit Archivstücken
die schwersten Kirchenstrafen verhängt wurden; alle Pfarrer, Vikare, Provisoren
und Benefiziaten mußten diese bischöfliche Verordnung abschreiben, die Abschrift für
die Nachfolger im Archive hinterlegen und den Vollzug all dessen durch eigene
Namensunterschrift dem Bischöfe bestätigen. („Archiv der Diözese Linz", II. Jahr-
gang, Seite 114) Solch hohe Auffassung von der Wichtigkeit der Archivbestände
muß auch heute noch jeden Freund der Heimatkunde hoch erfreuen.
Dagegen wirkte wieder die sogenannte „Aufklärung" wie ein wahrer Wetter-
sturm auf die Archive der zahlreichen damals aufgehobenen Klöster; von diesen
schickte die „Aufklärung" ganze Wagenladungen von Schriften in die Papiermühlen
zum Einstampfen; dieses auferbauliche Beispiel hat auch hie und da eine Herrschaft
auf ihrem eigenen Schlosse nachgeahmt, sowie auch einmal aus einem Schlosse —
das Volk weiß noch davon zu erzählen — ein Wagen voll alter Waffen in eine
Hammerschmiede wanderte. In den letzten siebziger Jahren erzählte eine alte
Bäuerin in auf oft folgendes: Als im Jahre 1804 in Reitenhaslach (am
linken Salzachufer, also schon in Bayern) das dortige Zisterzienserkloster aufgehoben
wurde, sei sie dortselbst Schülerin gewesen und da habe man eines Tages die Kinder
beim Verlassen der Schule gerufen, sie sollten kommen, um die aus den Kloster-
fenstern geworfenen Bücher zu zerreißen; die gleiche Verwendung der Schulkinder
in Reitenhaslach berichtet auch die heimatkundliche „Niederbayerische Monatsschrift"
1920, Seite 122.
Doch, es nützt nichts mehr, uns mit den gegen Archive schon geschehenen
ungeheuerlichen Versündigungen zu befassen, vielmehr wollen wir auch in der heute
behandelten Sache das schon erwähnte Wort Christi befolgen: „Sammelt die übrig-
gebliebenen Stücklein" und zugleich bittet „die heimatkundliche Vereinigung für das
obere Mühlviertkl" alle Archivverwaltungen unseres Gebietes, aus ihren Beständen
zu berichten über alles, was der Allgemeinheit nützt und frommt. Es sei auch daran
erinnert, daß für jede einzelne Gemeinde das zuständige Bezirksgericht ein gar wert-
volles Archivstück verwahrt, nämlich das Josephinische „Lagebuch", das bis 1848
bei den Herrschaften hinterlegt war; neben vielen anderen sind diese Bücher ins-
besondere für die Kenntnis der alten Flurnamen sehr wertvoll und werden von den
Bezirksgerichten zu Forschungszwecken ausgefolgt.
Eine Durchforschung und Neuordnung der Pfarrarchive wurde vom bischöflichen
Ordinariate Linz das letztemal 1902 (Diözesanblatt Nr. 7) angeordnet mit genauen
Weisungen über Aufbewahrung und Ausleihung von Archivstücken — die so wichtigen
Matrikenbücher dürfen aber nie ausgeliehen werden — sowie über die Schriften,
welche in den Zechschrein gehören; den sichersten Zechschrein hat uns die neuere
Zeit in der Wertheimerkasse gebracht.
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