Volltext: Achtes Bändchen (8. 1923)

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indem sie aus denselben einiges an andere Behörden abgaben oder bei Uebersiedlnng 
auf andere Posten mit sich nahmen oder sonst wie in Verlust geraten ließen. Da 
erließ am 15. April 1681 der Passauer Bischof Sebastian eine überaus strenge 
Bestimmung, durch welche über Geistliche für solches Verfahren mit Archivstücken 
die schwersten Kirchenstrafen verhängt wurden; alle Pfarrer, Vikare, Provisoren 
und Benefiziaten mußten diese bischöfliche Verordnung abschreiben, die Abschrift für 
die Nachfolger im Archive hinterlegen und den Vollzug all dessen durch eigene 
Namensunterschrift dem Bischöfe bestätigen. („Archiv der Diözese Linz", II. Jahr- 
gang, Seite 114) Solch hohe Auffassung von der Wichtigkeit der Archivbestände 
muß auch heute noch jeden Freund der Heimatkunde hoch erfreuen. 
Dagegen wirkte wieder die sogenannte „Aufklärung" wie ein wahrer Wetter- 
sturm auf die Archive der zahlreichen damals aufgehobenen Klöster; von diesen 
schickte die „Aufklärung" ganze Wagenladungen von Schriften in die Papiermühlen 
zum Einstampfen; dieses auferbauliche Beispiel hat auch hie und da eine Herrschaft 
auf ihrem eigenen Schlosse nachgeahmt, sowie auch einmal aus einem Schlosse — 
das Volk weiß noch davon zu erzählen — ein Wagen voll alter Waffen in eine 
Hammerschmiede wanderte. In den letzten siebziger Jahren erzählte eine alte 
Bäuerin in auf oft folgendes: Als im Jahre 1804 in Reitenhaslach (am 
linken Salzachufer, also schon in Bayern) das dortige Zisterzienserkloster aufgehoben 
wurde, sei sie dortselbst Schülerin gewesen und da habe man eines Tages die Kinder 
beim Verlassen der Schule gerufen, sie sollten kommen, um die aus den Kloster- 
fenstern geworfenen Bücher zu zerreißen; die gleiche Verwendung der Schulkinder 
in Reitenhaslach berichtet auch die heimatkundliche „Niederbayerische Monatsschrift" 
1920, Seite 122. 
Doch, es nützt nichts mehr, uns mit den gegen Archive schon geschehenen 
ungeheuerlichen Versündigungen zu befassen, vielmehr wollen wir auch in der heute 
behandelten Sache das schon erwähnte Wort Christi befolgen: „Sammelt die übrig- 
gebliebenen Stücklein" und zugleich bittet „die heimatkundliche Vereinigung für das 
obere Mühlviertkl" alle Archivverwaltungen unseres Gebietes, aus ihren Beständen 
zu berichten über alles, was der Allgemeinheit nützt und frommt. Es sei auch daran 
erinnert, daß für jede einzelne Gemeinde das zuständige Bezirksgericht ein gar wert- 
volles Archivstück verwahrt, nämlich das Josephinische „Lagebuch", das bis 1848 
bei den Herrschaften hinterlegt war; neben vielen anderen sind diese Bücher ins- 
besondere für die Kenntnis der alten Flurnamen sehr wertvoll und werden von den 
Bezirksgerichten zu Forschungszwecken ausgefolgt. 
Eine Durchforschung und Neuordnung der Pfarrarchive wurde vom bischöflichen 
Ordinariate Linz das letztemal 1902 (Diözesanblatt Nr. 7) angeordnet mit genauen 
Weisungen über Aufbewahrung und Ausleihung von Archivstücken — die so wichtigen 
Matrikenbücher dürfen aber nie ausgeliehen werden — sowie über die Schriften, 
welche in den Zechschrein gehören; den sichersten Zechschrein hat uns die neuere 
Zeit in der Wertheimerkasse gebracht. 
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