Volltext: Siebentes Bändchen (7. 1921)

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erscheinen. Ganz dasselbe erreicht Propst Ferdinand Moser von St. Florian mit 
Hilfe des erwähnten Doktor bei der Eschelberger Stiftung zu Gunsten des Pfarrers 
und Mesners von St. Gotthard. Fürst Starhemberg wurde nach einem durch zwei 
Jahre geführten Prozesse verpflichtet, dem jeweiligen Pfarrer von St. Gotthard 
jährlich 315 fl. Stiftungsbezüge und dem Mesner 52 fl. auszubezahlen und die 
Prozeßkosten zu bestreiten. Bisher hatte der Pfarrvikar nur 126 fl., der Mesner 
21 fl., was in Anbetracht der Stiftungssumme per 6000 fl. zu wenig war. Die 
seit Pfarrer Florian Mayr gewährte Subvention von 50 kr. für jede Messe (jährlich 
25 fl. 50 kr.) kam in Wegfall. Der Ministrantenbezug und die Entlohnung für 
die zwei Aemter in Eschelberg (Markustag und Stifteramt im Juli), sowie für 
drei in der Pfarrkirche zu persolvierende Stiftmessen im Betrage von 5 fl. 25 kr. 
und 8 fl. 40 kr. für die Armenbeteilung beim Stifteramre wurde nicht geändert. 
Sämtliche Bezüge werden vierteljährlich gegen ungestempelte Empfangsbestätigung 
bei der Starhemberg'schen Gutsverwaltung in Linz behoben. In neuerer Zeit wurde 
vom bischöflichen Ordinariate gestattet, daß die Stiftmesse auch an einem anderen 
als dem im Stiftbriefe bestimmten Tage (Freitage) gelesen werden könne. Auch darf 
jetzt, der Pfarrer von St. Gotthard, um sich in der rauhen und kalten Jahreszeit 
den mühsamen, beschwerlichen, zeitweilig auch gefährlichen Gang nach Eschelberg zu 
sparen, dieselben während des Sommers lesen, wenn er nur der Verpflichtung 
nachkommt, daß alle Stiftmessen in der Schloßkapelle zu Eschelberg gelesen werden, 
gewiß eine bedeutende Erleichterung, für die man dem bischöflichen Ordinariate nicht 
genug danken kann; denn ein Gang nach Eschelberg in den rauhen Stürmen des Winters 
bedeutete für den Pfarrvikar von St. Gotthard stets ein großes, mühevolles Opfer. 
 
Allerlei Denkwürdigkeiten aus der Pfarrgeschichte. 
Was seit 1668 für die Kirche von St. Gotthard bei Kauf oder Todesfällen 
von der Herrschaft Eschelberg verrechnet wurde, das hörte 1739 auf; es wurde 
der fällige Betrag von dieser Zeit an wieder für die Armen verwendet. Pfarrer 
Adam Stöttinger erlangte 1754 die lehensherrliche Bewilligung, daß ihm jährlich 
80 fl. vom Kirchenvermögen bewilligt wurden. Das Stift St. Florian hatte verlangt, 
daß der Pfarrer eine gewissenhafte Anzeige mache über seine Besitzungen und eine 
Schilderung seines seelsorglichen Unterhaltes gebe. Der Pfarrer schilderte, wie nach 
dem Konzepte zu schließen ist, seine überaus triste Lage. Um diese Zeit, ja noch 
später, scheint in St. Gotthard noch Wein gebaut worden zu sein, denn bei den 
Fassionen von 1782 und 1783 ist auch die Frage zu beantworten, ob „Weingärten" 
dabei sind. Auf Weinbauten deuten auch hin das Maurerhäusl im „Weingarten" 
am „Göweg", ferner in Rottenegg Nr. 6, „Weingartshäusl" beim Schloß; ein Teil 
der Parzelle 1440 (Pfarrhofgrund) heißt heute noch „Weingarten". Im Jahre 
1781 hatte der Pfarrer 492 fl., 1782 495 fl., 1783 nur 475 fl. an Einkünften, 
denen ein Abgang in den beiden letztgenannten Jahren von 103 fl., beziehungs- 
weise 123 fl. 22 kr. gegenüberstand. Um diesen Abgang zu decken, bat der damalige 
Pfarrer Wöß, das Fehlende von der Kirche nehmen zu dürfen, vorher hatte man 
die Kurrentmessen zu Hilfe genommen, was aber nicht mehr tunlich war, da die 
Pfarre zu klein ist und die Stipendien stets abnahmen. Pfarrer Freindaller er- 
suchte 1788 die Eschelberger Administration, aus dem Kirchenvermögen ein neues 
Lusthaus herstellen zu dürfen, da das vor 37 Jahren vom Pfarrer Simon Riernschopf 
hergestellte baufällig geworden sei. Es wurde hiezu die Erlaubnis erteilt, doch fügte 
Propst Leopold1) der Bewilligung folgende Worte bei: „doch muß der Kirche nicht 
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1) Leopold II. Trulley, Propst von St. Florian, 1777-1793.
	        
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