Volltext: Viertes Bändchen (4. 1914)

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Manchmal wurde bei jeder Grundgattung wieder eigens gelost, manchmal aber für 
alle Grundgattungen nur einmal; in diesem letzteren Falle kam dann auf allen 
Fluren die gleiche Reihenfolge der Lußbesitzer zustande. Auf den Bergabhängen 
mußten die Luße der Länge nach gezogen werden und konnten nicht quer angelegt 
werden, da sonst die oberen Luße durch Abschwemmungen zu sehr gelitten hätten. 
Besonders für diese sich an den Bergabhängen hinaufziehenden schmalen Luße kam 
der Name Hosenträgerluß in Gebrauch; deren Bearbeitung war freilich, weil sie in 
der „Afläng" geschehen mußte, sehr beschwerlich. Uebrigens waren früher auch bei 
den Einzelhöfen, die doch einheitlichen Grund hatten, an den Abhängen die Aecker 
sehr häufig der Länge nach angelegt, die einzelnen, welche der Breite nach eingerichtet 
waren, nannte man Quirten- (= gequerte) Aecker. 
Nur durch solche Grundzerlegung in viele Luße war es möglich, den Familien 
gleichviel und gleichwertigen Grund zuzuteilen und so für Zufriedenheit und Frieden 
im Dorfe zu sorgen. 
Wie nun auf diese Weise eine jede Familie Anteil erhielt an jeder vorher 
gemeinsamen Feld- und Wiesenflur, so auch an den Namen dieser Fluren; hieß 
z. B. bisher eine gemeinsame Flur Leitenland, so hatte jetzt jede Familie wenigstens 
einen Leitenluß, mehrere solcher Luße aber, wenn die ganze Flur verschiedener 
Bodengüte war. Aus dieser vor mehreren hundert Jahren getroffenen Grundzer¬ 
legung erklärt sich somit das Durcheinander — die sogenannte Gemengslage — 
der Grundparzellen der Dorfhäuser. Von dieser alten Grundzerlegung schreibt sich 
auch der ebenfalls heute noch bestehende „Flurzwang" her, also die Nötigung, daß 
bei der eingehaltenen Dreifelderwirtschaft die in der gleichen Flur liegenden verschiedenen 
Luße von ihren Besitzern den gleichen Anbau erhalten, da bei dem Anbaue verschiedener 
Feldfrüchte zuviel Störung für die nebenstehenden Getreidearten erfolgen würde. In 
früheren Zeiten, wo man noch einen Teil der Felder alljährlich brach liegen ließ, 
ermöglichte es der Flurzwang auch, daß die brachliegende, aus verschiedenen Lußen 
bestehende Flur eine gemeinsame Weide für das ganze Dorfvieh darstellte. 
Die Luße wurden in der Form von Rechtecken gebildet; bei der großen 
Bodenunebenheit und den vielfach vorkommenden Felsen war es wiederholt nicht 
möglich, die Rechtecksform herauszubringen, daher wurden solche Teile, wenn sie 
auch schon ganz gerodet waren, niemanden zugewiesen, sondern unbenutzt gelassen; 
solche Grundstücke wurden verschieden benannt: Gerland, Steßl, Fürhaupt, Zipf, 
Zitzl, Zagel (auch Zogel). Auch etwas größere Teile, besonders Höhenrücken, nach denen 
niemand Verlangen trug, blieben öfter unterteilt und wurden Dehnen genannt. 
Ursprünglich hatte auf diese Weise jede Dorffamilie gleich viel Grund, doch 
teilte öfter ein Vater seinen Besitz unter zwei Söhne und es entstanden Halb- und 
Viertelhöfe, Hofstätten, Häusl. Geldverlegenheit zwang auch manchen, den einen 
und anderen Luß zu verkaufen, wodurch weitere Ungleichheit im Bodenbesitz veranlaßt 
wurde. Durch Hausbesitzerssöhne, aber auch durch neue Zuwanderer, wurden übrigens 
nach und nach auch die Zagl und Dehnen bebaut und es entstanden Zagl- und 
Dehnhäusl. Auch die kleineren Gerlandstücke, Zipf und Zitzl kamen allmählich zu 
Besitzern, sie wurden häufig auch den Eckbauern der Dörfer überlassen, weil diese 
die Geschäfte mit der Herrschaft für das ganze Dorf zu besorgen hatten. Wegen 
dieser ihrer Tätigkeit wurden die Eckbauern der Dörfer „Hapmanner" (= Haupt- 
leute) und wegen ihrer Lage am Gattern der Dorfeinfriedung oft "Goderer" oder 
„Goderbauern" genannt. 
Die Wiesen, welche ausschließlich nur Weide waren, sowie die Dorfwaldung 
wurden bei der Grundauslosung von vornherein von der Verteilung ausgeschlossen,
	        
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