12. die Mürzthaler Kohlenbergbau-Gesellschaft m. b. H. erhöhte alle
Kohlensorten um 20 h pro 100 Kilogramm ab 15. Februar 1916;
13. die Braunkohlenbergbaue Liescha und St. Stefan der Grafen
Henckel von Donnersmarck; die Erhöhung betrug in St. Stefan IO 1i und
in Liescha 20 li für 100 Kilogramm bei allen Sorten, gültig ab 1. Jän¬
ner 1916.
Alle Anzeigen über beabsichtigte Preiserhöhungen sind vom Ministerium
für öffentliche Arbeiten eingehend geprüft und auf Grund von Erhebungen
bei den Werken, soweit die Erhöhung als begründet erkannt worden war,
zur Kenntnis genommen worden.
Regelung des Verkehres mit Kaffee.
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 85; Zweiter Teil, Seite 80.)
Durch die feindlichen Absperrungsmaßnahmen wurde naturgemäß die
Versorgung der Bevölkerung mit jenen Artikeln besonders beeinflußt, welche,
wie Kaffee, ausschließlich aus dem Auslande bezogen werden, und es erwuchs
daher der Regierung die unabweisliche Pflicht, rechtzeitig an eine Bewirt¬
schaftung der Kaffeevorräte zu schreiten. Aufgabe und Zweck einer solchen
Regelung konnte nur sein, die vorhandenen Vorräte zu erheben, das Aus¬
kommen damit durch eine Verbrauchsregelung auf möglichst lange Zeit sicher¬
zustellen und neu einlangende Importe dem allgemeinen Versorgungsdieuste
nutzbar zu machen.
Mit der
Verordnung des Ministers des Innern im Einver¬
nehmen mit den beteiligten Ministern vom 8. März 1916,
betreffend die Einführung von Transportbescheini¬
gungen für Kaffee, R. G. Bl. Nr. 62,
wurde zunächst die Versendung von Kaffee aus einem Verwaltungsgebiet
ins andere au die Beibringung behördlich ausgestellter Transportbescheini-
gungen gebunden und derart jede Verschiebung von Kaffeevorräten über die
Grenzen eines Berwaltungsgebietes hinaus einer behördlichen Kontrolle unter¬
stellt. Eine mit dem Stichtage vom 20. März durchgeführte Vorratsausnahme
ergab ein nicht ungünstiges Bild der gesamten Kaffeebestände. Von nicht zu
unterschätzender Bedeutung war der Umstand, daß es der Staatsverwaltung
selbst gelungen war, schon im Vorjahre ein nicht unbeträchtliches Quantum
sogenannten Valorisationskaffees im Auslande gu erwerben und ins Inland
gu bringen, der nunmehr für die Approvisionierung der Bevölkerung zur Ver¬
fügung stand.
Als Zentralstelle für den Kaffeeversorguugsdienst wurde die vom
k. k. Ministerium des Innern legitimierte Kriegs-Kaffee-Zentrale, Gesellschaft
m. b. H., Wien, I., Elisabethstraße 1, errichtet. Diese Stelle ist mit der am
25. Mai 1916 erfolgten Konstituierung ins Leben getreten. Nach dem
Gesellschaftsvertrage sind Gegenstand dieses nicht auf Gewinn berechneten,
sondern gemeinnützigen Unternehmens der Einkauf von Kaffee und Verkauf
mit Ausschluß des Detailhandels, der Kommissionshandel mit diesem Artikel
sowie der Betrieb aller damit in Verbindung stehenden Geschäfte und die
Durchführung aller für die Versorgung der Bevölkerung mit diesem Artikel