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Eierlieferung au$ Galizien.
Innern legitimierte Einkaufsstelle ihrer bisherigen Funktionen auf diesem
Gebiete enthoben.
Da die Regierung zur Überzeugung gelangt ist, daß unter den gegen¬
wärtigen Verhältnissen auch keine andere Organisation imstande wäre, die
der Einkaufsstelle seinerzeit übertragenen Geschäfte in klagloser Weise durch¬
zuführen, mußte sie davon absehen, die Einkaufsstelle durch ein anderes
Organ zu ersetzen, und hat sich vielmehr entschlossen, den Eierhandel in dem
Sinne wieder freizugeben, daß nunmehr jedermann in der Lage ist, Eier
ohne Vermittlung einer Zwischenstelle zu beziehen.
Von diesem Grundsätze mußte nur hinsichtlich Galiziens mit Rücksicht
auf die dort herrschenden besonderen Verhältnisse Umgang genommen werden.
Da Galizien auch gegenwärtig ungeachtet der kriegerischen Verhältnisse über
namhafte Produktionsüberschüsse an Eiern verfügt und als Hauptversorgungs¬
quelle in diesem Artikel für die übrigen österreichischen Verwaltungsgebiete
in Betracht kommt, wurde, um eine unangemessene Preisbildung durch kon¬
kurrenzierende Einkäufe zu verhüten, der Galizischen Eier- und Geflügel-
verwertungs-Genossenschaft in Lemberg, derzeit in Wien, das alleinige Recht
zur Lieferung von Eiern aus Galizien nach den übrigen österreichischen
Ländern übertragen, so daß der Bezug von Eiern galizischer Provenienz nur
durch Vermittlung der genannten Genossenschaft bewerkstelligt werden kann.
Die Genossenschaft wurde hiebei verpflichtet, die galizischen Produktionsüber¬
schüsse in erster Linie zur Versorgung der Stadt Wien sowie anderer not¬
leidender Gebiete, insbesondere des Küstenlandes und Tirols, zu verwenden.
Um die Landesbehörden auch weiterhin in die Lage zu versetzen, für
die Deckung des notwendigen Bedarfes im eigenen Verwaltungsgebiete Sorge
zu tragen, wurde in der erwähnten Ministerialverordnung das Regime der
Transportbescheinigungen beibehalten; es ist jedoch Vorsorge getroffen worden,
daß bei der Ausstellung der Transportbescheinigungen mit jeder nur mög¬
lichen Liberalität und Raschheit vorgegangen werde.
Da die herrschende Eierknappheit die Annahme begründet erscheinen
ließ, daß gegenwärtig vielfach Eier zurückgehalten und konserviert werden —
oft in der Absicht, in der prodnktionsarmen Jahreszeit eine hohe Preis¬
bildung für diesen Artikel zu erzielen — hat sich die Regierung veranlaßt
gesehen, die Bevorrätigung und Konservierung von Eiern, sofern sie ein
gewisses Mindestmaß übersteigt, der behördlichen Kontrolle zu unterstellen,
weshalb die Verpflichtung zur fortlaufenden Anmeldung solcher Vorräte
statuiert wurde. Hiedurch soll eine Übersicht über die in den einzelnen
Ländern vorhandenen Vorräte an Eiern ermöglicht werden, welche Übersicht
die Basis für eine zweckentsprechende Verwertung dieser Vorräte für den
allgemeinen Bedarf bilden wird.
Neben den ^galizischen ^Provenienzen konnten auch heuer aus den
besetzten Gebieten Russisch-Polens ziemlich bedeutende Quantitäten von Eiern
dem Konsum der österreichischen Länder, insbesondere dem Wiener Eiermarkte
zugeführt werden.
Seit Kriegsbeginn besteht ein Ausfuhrverbot für Eier, das jedoch zu¬
gunsten Deutschlands insofern durchbrochen ist, als dorthin die Ausfuhr eines
Kontingents von 15.000 Meterzentnern monatlich, und zwar 3000 Meter-
zentner aus Österreich und 12.000 Meterzentner aus Ungarn, zugelassen wird.