Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 16. Mai 1916 
über die Unzulässigkeit der Kündigung von dem Handlungsgehilfengesetz unterliegenden Dienstverhältnissen 
im Hinblick auf eine bevorstehende Musterung, R. G. Bl. Nr. 141. 
Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium für öffentliche Arbeiten 
vom 30. April 1916, betreffend die Verlängerung der im Gesetze vom 28. Dezember 1911, R. G. Bl. 
Nr. 243, über Steuer- und Gebühreubegünstigungeu für gemeinnützige Banvereinigungen vorgesehenen 
Frist zur Herstellung voll Kleinwohnungshäusern, R. G. Bl. Nr. 142. 
Verordnung des Handelsministers int Einvernehmen mit dem Minister des Innern, km Minister 
für öffentliche Arbeiten nnb dem Eisenbahnminister vom 12. Mai 1916, betreffend das Verbot gewisser 
Arten der Verwendung von Erdöl, R. G. Bl. Nr. 144. 
Verordnung des Fiuauzministers im Einvernehmen mit den; Minister des Innern und dem Handels- 
minister vom 18. Mai 1916 wegen Verbot der Verwendung von Zucker zur Biererzeugung, R. G. Bl. 
Nr. 145. 
Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vorn 
20. Mai 1916, mit welcher neue Bestimmungen zur Regelling des Eierhandels getroffen werden, R. G. Bl. 
Nr. 146. 
Kaiserliche Verordmlng vom 1. Mai 1916 über die Regelung der Grundbesitzverhältnisse in der 
Umgebllng befestigter Plätze, R. G. Bl. Nr. 147. 
Verordnung des Ackerbaunünisters im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 21. Mai 1916 
zur Durchführung der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Mai 1916, R. G. Bl. Nr. 147, über die 
Regelung der Grundbesitzverhältnisse in der Umgebung befestigter Plätze, R. G. Bl. Nr. 148. 
Verordnung des Ackerbauministers im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 21. Mai 1916, 
betreffend die Vornahme der Schasschur, R. G. Bl. Nr. 149. 
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 
18. Mai 1916, womit das Verbot der Aus- und Durchfuhr mehrerer Artikel ergänzt, beziehungsweise 
abgeändert wird, R. G. Bl. Nr. 150. 
Kaiserliche Verordnung vom 21. Mai 1916 über die Gebühren für gerichtliche Amtshandlungen 
und Eingaben zunr Erwerbe dinglicher Rechte an nicht verbücherlen Liegenschaften, R. G. Bl. 
Nr. 151. 
Verordnung des Finanzministers im Einvernehmen mit dem Justizminister vom 23. Mai 1916 
zur Durchführung der Kaiserlichen Verordnung vom 21. Mai 1916, R. G. Bl. Nr. 151, über die 
Gebühren für gerichtliche Anttshandlungen und Eingaben zum Erwerbe dinglicher Rechte an nicht ver- 
bücherten Liegenschaften, R. G. Bl. Nr. 152. 
Verordnung des Ackerbauntinisters im Einvernehmen mit den Ministern des Innern und des 
Handels vorn 23. Mai 1916, womit die Ministerialverordnung vom 8. Mai 1915, R. G. Bl 
Nr. 114, betreffend Einschränkung der Schlachtung von Rindern und Schweinen, abgeändert wird, 
R. G. Bl. Nr. 153. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 23. Mai 
1916, betreffend Herstellung und Lieferung von Erzeugnissen der Zellulose-, Holzstoff-, Pappen- und 
Papierindustrie, R. G. Bl. Nr. 154. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mir dem Minister des Innern und dem Justiz 
nlinister und im Einverständnisse mit dem Kriegsminister vom 25. Mai 1916. betreffend die Verwendung 
und Verarbeitung von tierischen und pflanzlichen Ölen und Fetten zu technischen Zwecken, R. G. Bl 
Nr. 155. 
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