Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit den beteiligten 
Ministerien und im Einverständnisse mit dem Kriegsministerium vom 28. April 1916, betreffend die 
Verwendung von blei- oder zinnhaltigen Rückständen und von Weißblechabfällen, R. G. Bl. Nr. 123. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für Landesverteidigung und 
im Einverständnisse mit dem Kriegsminister vom 28. April 1916, betreffend die Festsetzung von Höchst¬ 
preisen für Btech- und Gußwareu (Ersatz für Metallgeräte), R. G. Bl. Nr. 124. 
Verordnung des Finanz, Handels- und Justizministeriums im Einvernehmen mit dem Obersten 
Rechnungshöfe vom 31. März 1916, womit die Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 24. Juli 
1915, R. G. Bt. Nr. 212, betreffend den Vollzug von Auszahlungen der Zinsen von auf bestimmte 
Namen lautenden (vinkulierten) Obligationen der steuerfreien ö VsProzentigen österreichischen Kriegsanleihen 
vom Jahre 1914 und vorn Jahre 1915 durch die Postsparkasse, auf weitere Schuldkategorien aus^ 
gedehnt werden, R. G. Bt. Nr. 126. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 29. April 
1916, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Ministerialverordnung vom 18. Dezember 1915, 
R. G. Bl. Nr. 377, über die Regelung des Verkehres mit Mineralölprodukten, Benzol und Teeröleu, 
R. G. Bl. Nr. 127. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 29. Avril 
1916, mit welcher die Ministerialverordnung vom 18. Dezember 1915, R. G. Bl. Nr. 378, betreffend 
die Festsetzung von Höchstpreisen für einige Mineralölprodukte, abgeändert und ergänzt wird, R. G. Bl. 
Nr. 128. 
Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Handelsminister vom !. Mai 
1916, betreffend Vorsorgen für erwerbslos gewordene Mitglieder der Krankenkassen, R. G. Bl. Nr. 129. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem 
Justizminister vom 5. Mai 1916, betreffend das Verbot beschleunigter Verkäufe von Web-, Strick- und 
Wirkwaren. R. G. Bt. Nr. 130. 
Verordnung des Handelsministers hu Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 7. Mai 
1916, mit welcher die Ministerialverordnung vom 4. März 1916, R. G. Bt. Nr. 61, betreffend die 
Regelung des Verkehres mit versteuertem Zucker, ergänzt wird, R. G. Bl. Nr. 132. 
Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 
8. Mai 1916, betreffend die Einfuhr von Schweinefett und Schweinespeck aus dem Zoltauslande, 
R. G. Bl. Nr. 133. 
Verordnung des Ackerbauministers im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 9. Mai 
1916, betreffend die Beschränkung der Schlachtung von Ziegen, R. G. Bl. Nr. 134. 
Kaiserliche Verordnung vom 11. Mai 1916, mit der der § 4 des Gesetzes vom 26. Dezember 
1912, R. G. Bt. Nr. 237, betreffend den Unterhaltsbeitrag für Angehörige von Mobilisierten, geändert 
wird, R. G. Bl. Nr. 135. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 11. Ahn 
1916, betreffend die Regelung des Verkehres mit Knochen und Knochenfctt, R. G. Bl. Nr. 136. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Ackerbauminister vom 11. Mai 
1916, betreffend die Festsetzung eines Höchstpreises für Knochenmehl, N. G. Bl. Nr. 137. 
Verordnung des Ministers des Jmrern im Einvernehmen mit dem Handelsminister, dem Acker¬ 
bauminister und dem Finanzminister vom 12. Mai 1916, betreffend die Festsetzung der Höchstpreise 
für Kartoffel, R. G. Bt. Nr. l38. 
Verordnung des Justizministcrs int Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Ackerbau- 
und dem Handelsminister vom 12. Mai 1916 über die Ungültigkeit von Käufen der künftigen Ernte 
Österreichs, R. G. Bl. Nr. 139.
	        
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