Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Verordnung des Finanzministeriums vom 27. März 1916, betreffend die Abschreibungen und das 
Verfahren bei Veranlagung direkter Steuern sowie die Einhcbung von Abgaben in den vom Kriege 
betroffene» Teilen des Herzogtums Krain, R. G. Bl. Nr. 8-1. 
Verordnung des Finanzministcrs im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 28. März igig 
wegen Einschränkung der Bicrcrzciigung, R. G. Bl. Nr. 85. 
Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern vom 
26. März 1916, betreffend das Verbot, ausgeloste österreichische 4'/-pr»zentigc Staatsschatzanweisungcn 
vom Jahre 1914, die sich im Zeitpunkte der Auslosung im Jnlande befanden, im Auslande zur Ein¬ 
lösung zu bringen, R. G. Bl. Nr. 86. 
Verordnung des Jnstizministcrs vom 26. März 1916 über die gerichtliche Hinterlegung von 
Urkunden zum Erwerbe dinglicher Rechte an nicht vcrbüchertcn Liegenschaften und Bauwerken, 
R. G. Bl. Nr. 87. 
Verordnung des Handclsministcrs im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 30. März 1916, 
betreffend den Verkaufspreis für gesperrten, rmverstcuerten Rohzucker, R. G. Bl. Nr. 88. 
Verordnung des Handclsministcrs im Einvernehmen mit dem Ackcrbanniinister und dem Finanz- 
minister vom 31. März 1916, betreffend die Verwendung von Zuckerrübe der Ernte 1916, R. G. Bl. 
Nr. 89. 
Verordnung des Handclsministcrs vom 2. April 1916, betreffend Änderungen der Vcrscndungs- 
bedingungcn für Feldpostpaketc, R. G. Bl. Nr. 93. 
Verordnung des Handclsministcrs im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern und im Ein¬ 
verständnisse mit dein Kriegsminister vom 8. April 1916, betreffend die Errichtung eines Kriegs- 
vcrbandes der Öl- und Fettindnstrie, R. G. Bl. Nr. 94. 
Kaiserliche Verordnung vom 4. April 1916, betreffend die Anrechnung der militärischen Dienst¬ 
zeit bei Zulassung zur Lehrbcfähigungsprnfnng, R. G. Bl. Nr. 97. 
Verordnung des Handclsministcrs im Einvernehme» mit dem Minister des Innern und dem 
Minister für Landesverteidigung und im Einverständnisse mit dem Kriegsminister vom 9. April 1916, 
betreffend den Verkauf und die Lieferung von Uniformsorten, N. G. Bl. Nr. 98. 
Verordnung des Handclsministcrs im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 13. April 1916, 
betreffend Vcräußcrnngsbcschränknng und Anbotzwang für Baumwolle, Baumwollgcspinste und aus diese» 
hergestellte Erzeugnisse, R. G. Bl. Nr. 100. 
Kaiserliche Verordnung vom 15. April 1916 über die Gewährung von Gebührenbefreiungen zur 
Forderung der Zeichnung der vierten österreichischen Kriegsanleihe, N. G. Bl. Nr. 101. 
Verordnung des Finanzministeriums vom 15. April 1916 zur Durchführung der Kaiserlichen 
Verordnung vom 15. April 1916, R. G. Bl. Nr. 101, über die Gewährung von Gebührenbefreiungen 
zur Förderung der Zeichnung der vierten österreichischen Kriegsanleihe, R. G. Bl. Nr. 102. 
Kaiserliche Verordnung vom 16. April 1916 über die Einführung einer außerordentlichen Steuer 
von höheren Geschäftserträgniffcn der Gesellschaften und vom Mchreinkommcn der Einzelpersonen 
(KricgSgcwinnstcucr) sowie Sichcrnngsmaßnahmcn für die Einhcbung dieser Steuer, R. G. Bl. 
Nr. 103. 
Verordnung des Handclsministcrs und des Ministers für Landesverteidigung vom 15. April 
1916, betreffend Vorratscrhcbnngcn von wollenen und halbwollenen Web- und Wirkstoffen, daraus 
konfektionierten Waren, dann Wirkwaren und Decken, N. G. Bl. Nr. 104. 
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und Ackerbaues vom 17. April 1916, 
betreffend die zeitweilige Außerkraftsetzung des Zolles für Malz, N. G. Bl. Nr. 105. 
Verordnung des Ministeriums des Innern vom 11. April 1916, betreffend die vierte Ab¬ 
änderung der fünften Ausgabe der Arzneitaxc zu der österreichischen Pharmakopoe Ed. VIII, R. G. Bl. 
Nr. 106.
	        
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