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b. Finanzielle Maßnahmen.
c. Beschaffung von Not¬
unterkünften.
Geschäftsgang in allen die Wiederaufrichtungsaktion betreffenden Angelegen¬
heiten sich einfach, zweckmäßig und rasch abwickeln könne. Der Initiative der
einzelnen Organe ist freiester Spielraum gelassen und sie sind angewiesen,
nicht erst auf Ansuchen der Parteien vorzugehen, sondern erforderlichenfalls
auch spontan einzugreifen.
Als beratende Körperschaft steht der Landeszentrale für die wirtschaft¬
liche Wiederanfrichtung Galiziens ein Beirat zur Seite, der sich aus 38 Mit¬
gliedern zusammensetzt, von denen sechs vom Landesausschusse delegiert, die
übrigen unter Berücksichtigung der beteiligten Berufs- und Interessentenkreise
und der nationalen Verhältnisse im Lande vom Statthalter ernannt sind.
Auch dieser Beirat, der sich bereits konstituiert hat, gliedert sich, wie die
Landeszentrale, in drei Sektionen — die erste zur Beratung der auf den
Wiederaufbau zerstörter Städte re., die zweite der auf die Wiederaufrichtung
der Land- und Forstwirtschaft, die dritte der auf die Wiederaufrichtung von
Gewerbe, Industrie und Handel bezüglichen Angelegenheiten.
Der Beirat wird vom Statthalter in den Bedürfnissen angemessenen
Zeiträumen einberufen. Aus seiner Mitte können auch ständige Ratgeber
(beratende Fachorgane) bestellt und den einzelnen Abteilungen der Landes¬
zentrale und zwar in der Anzahl von höchstens zwei für jede Abteilung
beigegeben werden. Das Organisationsstatut sieht schließlich die Möglichkeit
vor, auch in den Bezirken eigene Beiräte zu bestellen, wenn sich bei Durch¬
führung der Aktion ein unabweisliches Bedürfnis hienach ergeben sollte.
Finanzielle Hilfe ist zunächst in großem Maße von der Galizischen
Kriegskredit-Anstalt geleistet worden. Ferner hat auf Grund einer Besprechung
der Mitglieder der Regierung im Beisein des Statthalters von Galizien
mit Vertretern des Landes das Finanzministerium einen Betrag von
20 Millionen Kronen als erste Rate der für die wirtschaftliche Wiederauf¬
richtung Galiziens in Aussicht genommenen Mittel der k. k. Statthalterei,
Landeszentrale für die wirtschaftliche Wiederanfrichtung Galiziens, zu Lasten
der allgemeinen Kassenverwaltung gegen nachträgliche Verrechnung zur Ver¬
fügung gestellt. Weitere Betrüge werden auf Grund einer motivierten
Darstellung über den finanziellen Bedarf der Landeszentrale für die jeweils
festzustellenden Zeitperioden bewilligt werden.
In die Aktion zur Beschaffung von Notunterkünften mußten im ganzen
1435 Gemeinden in 60 politischen Bezirken einbezogen werden. Die Zahl
der obdachlosen Familien, für deren Unterbringung zu sorgen war, beläuft
sich auf 63.216. Trotz dieser großen Zahl der unterzubringenden Familien
war es dank den Fürsorgeiuaßnahmen der Behörden möglich, sämtlichen
Obdachlosen während der rauhen Jahreszeit eine, wenn auch in vielen Fälle;:
nur sehr notdürftige Unterkunft zu bieten und zwar teils in gemieteten, teils
in provisorisch errichteten Objekten.
Um die Unterkunftsverhültnisse zu verbessern, mußte der Bau der
provisorischen Objekte auch während des Winters und während des Früh¬
jahres 1916 fortgesetzt werden. Ende Mai 1916 waren insgesamt 21.607
Provisorialbauten fertiggestellt, nämlich 499 mehrräumige Baracken, 6150
provisorische Hütten und 14.958 rekonstruierte Häuser. Im Bau begriffen
waren damals noch 4369 Objekte, darunter 152 mehrräumige Baracken,
2387 provisorische Hütten und 1830 zu rekonstruierende Häuser. Die Zahl