Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Reichsanstalt für Mutter- und 
Säuglingsfürsorge in Wien. 
Arzneitaxen, Regulierung 
der Arzneipreise. 
fettiger Routine in den ihnen übertragenen mechanischen Verrichtungen 
erreichen, oft aber mangels der unerläßlichen gründlichen und allgemeinen 
Fachausbildung in der Krankenpflege keinen Gewinn für diese bedeuten. Die 
staatliche Sanitätsverwaltung sah sich deshalb im Interesse des Kranken¬ 
pflegedienstes wiederholt veranlaßt, auf den Unterschied zwischen der Ver¬ 
wendung der Hilfskrankenpflegerinnen und jener der geschulten berufsmäßigen 
Krankenpflegerinnen hinzuweisen. 
Die im Herbst 1915 eröffnete Reichsanstalt für Mutter- und Säuglings¬ 
fürsorge, derzeit die einzige österreichische Lehranstalt für planmäßige Aus¬ 
bildung in der Säuglingspflegeund Säuglingsfürsorge, hat sich während der Berichts¬ 
periode günstig entwickelt und wird von Schülerinnen aus den verschiedenen Ver¬ 
waltungsgebieten besucht, denen die erworbenen Kenntnisse zugute kommen 
sollen. Auf Veranlassung des Ministeriums des Innern, das den Betrieb 
der Anstalt auch durch Zuwendung eines namhaften Staatsbeitrages fördert, 
wurden Vorträge zur Fortbildung von Hebammen und von Müttern auf dem 
Gebiete der Säuglingsfürsorge veranstaltet. 
Die zur endgültigen Aufstellung in der Reichsanstalt bestimmte 
Wanderausstellung für Säuglingsschutz und Säuglingskunde wurde zur Ver¬ 
breitung richtiger Begriffe über Säuglingsfürsorge der Bevölkerung mehrerer 
Städte zugänglich gemacht. 
Arzneimittel, Desinfektionsmittel und Heilbehelfe. 
Aufrechterhaltung des AxotheKenbetriebes. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 289 und 291; Zweiter Teil, Seite 235.) 
Die fortdauernde Erschwerung der Beschaffung chemisch-pharmazeutischer 
Präparate und die vielfach vollständige Absperrung der Zufuhr wichtiger 
Rohstoffe haben weitere bedeutende Preissteigerungen auf dem Arzneigro߬ 
markte zur Folge gehabt. Eine sprunghafte, oft das Mehrfache des früheren 
Großhandelspreises betragende Erhöhung der Preise für die überwiegende 
Mehrzahl der chemisch-pharmazeutischen Präparate, galenischer Zubereitungen, 
Arzneispezialitäten und Drogen wurde durch Maßnahmen der deutschen 
chemischen Industrie bewirkt, die im Einvernehmen mit der Kaiserlich deutschen 
Regierung mit 1. Februar 1916 Mindestpreise für die Ausfuhr von Arznei¬ 
waren in Kraft treten ließ. Diese Mindestpreise wurden zunächst auch auf 
die Ausfuhr nach Österreich-Ungarn erstreckt; sogleich eingeleitete Verhand¬ 
lungen mit der deutschen Regierung haben jedoch zu Ermäßigungen der 
Mindestpreise wichtiger Arzneistoffe bei Lieferungen nach Österreich-Ungarn 
geführt. 
Die mit der Kaiserlichen Verordnung vom 18. Februar 1916, R. G. Bl. 
Nr. 46, verfügte Erhöhung des Branntweinsteuerzuschlages bedingte eine 
Steigerung der Preise aller mit Alkohol bereiteten Arzneiwaren. Deshalb 
mußte mit 
Verordnung des Ministeriums des Innern vom 
11. April 1916, betreffend die vierte Abänderung der 
fünften Ausgabe der Azneitaxe zu der österreichischen 
Pharmakopöe Ed. VIII, R. G. Bl. Nr. 106, 
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