Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Beschaffung von Kupfervitriol. 
kosten und damit auch jener der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse 
zu begegnen. 
Dem Mangel an phosphorsäurehültigen Düngemitteln in Kriegszeiten 
zu steuern, ist nur in sehr beschränktem Maße möglich. Die Tätigkeit der 
Regierung muß diesbezüglich daher hauptsächlich darauf hinzielen, daß die 
Interessenten sich den Bezug der erforderlichen Rohstoffe gleich nach Beendi¬ 
gung der kriegerischen Ereignisse sichern. Es ist begründete Hoffnung dafür 
vorhanden, daß es möglich sein wird, bald nach Wiedereröffnung des Schiff¬ 
fahrtverkehrs in das Gebiet der Zentralmächte der heimischen Wirtschaft 
bedeutende Mengen von Rohphosphaten zuzuführen. 
Bekämpfung der Aebenschädlmge. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 15; Zweiter Teil, Seite 12.) 
Die im zweiten Teile der Denkschrift dargelegten Maßnahmen ermög¬ 
lichten es, den Weinbauinteressenten für die Bekämpfung des falschen Mehl¬ 
taues der Reben (Peronospora viticola) für die Weinbankampagne 1916 
rund 4000 Tonnen Kupfervitriol zu beschaffen, was etwas mehr als dem 
halben normalen Jahresbedarf entsprach. Die Zuweisung des Kupfervitriols 
an die in den einzelnen weinbautreibenden Ländern bestehenden Einkaufs¬ 
organisationen erfolgte durch den Allgemeinen Verband landwirtschaftlicher 
Genossenschaften in Österreich in Wien, der bei dieser Aktion als Geschäftsstelle 
des Ackerbauministeriums fungierte und zugleich die Abwicklung der zum 
Teile sehr komplizierten Geldgeschäfte klaglos durchführte. Als Schlüssel für 
die Zuteilung des Kupfervitriols diente die Weingartenfläche der einzelnen 
Länder unter Berücksichtigung der eingelaufenen Anmeldungen nnb des unter 
normalen Verhältnissen erwiesenen tarsächlichen Bedarfes. Da, wie bereits 
erwähnt, das verfügbare Kupservitriolquantum nur knapp hinreichte, beiläufig 
die Hälfte des normalen Bedarfes zu decken, so fehlte es naturgemäß nicht 
an Beschwerden über die Unzulänglichkeit der zugewiesenen Kupfervitriol¬ 
mengen. Es konnte diesen begreiflichen Wünschen auch beim besten Willen 
leider nicht entsprochen werden. Nur dadurch, daß die Regierung auf 
Grund der Verordnung vom 28. September 1915, R. G. Bl. Nr. 292, 
betreffend die Beschlagnahme von Kupfervitriol, über das in Österreich 
erzeugte Kupfervitriol zu verfügen in der Lage war und überdies durch den 
Abschluß von Verträgen mit den für die Kupfervitriolerzeuguug in Betracht 
kommenden Fabriken eine, nach Maßgabe der verfügbaren Rohmaterialien 
intensivere Kupfervitriolerzeugung angeregt worden war, war es überhaupt 
möglich, den Weinbauinteressenten 400 Waggonladungen Kupfervitriol zuzu¬ 
weisen. Überdies gelang es in dieser Weise, beut sonst unvermeidlichen 
weiteren Steigen der Kupfervitriolpreise zu begegnen, so daß den Weinbau¬ 
interessenten das Kupfervitriol ab Fabrik oder Reichsgrenze zum Preise von 
290 X für 100 Kilogramm abgegeben werden konnte. Ohne die oben angeführten 
Maßnahuien wäre es kaum möglich geiuefeu, dem heimischen Weinbaue das 
erwähnte Kupfervitriolquantnm zu erhalten und wäre der Preis des Kupfer¬ 
vitriols gewiß auf mindestens 600 K für 100 Kilogramm gestiegen, so daß 
dem heimischen Weinbaue sicher mehr als 12,000.000 K erspart wurden.
	        
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