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Begünstigte Bauten.
Sonstige Bauten:
a) Straßenbauten.
(Kleidern und Schuhen, Mahlzeiten, Unterbringung) spielte hiebei eine
große Rolle.
Bauwesen.
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 265; Zweiter Teil, Seite 222.)
Im 1. Halbjahre 1916 sind die folgenden weiteren Bauten als
„Begünstigte Bauten" im Sinne der Kaiserlichen Verordnung vom 16. Ok¬
tober 1914, R. G. Bl. Nr. 284, erklärt worden:
I. Auf dem Gebiete des Straßen- und Brückenbaues:
Der ^ Ausbau der Bezirksstraße Olmütz—Garnisonsspital—Kloster
Hradis ch— Cernowier.
II. Auf dem Gebiete des Hochbaues:
Der Zubau bei der Militärstrafanstalt Wollersdorf.
III. Eisen bahn bauten.
1. Herstellung eines Massengüterlagerplatzes in Wien nächst der
Erdbergerlände.
2. Herstellung eines Schleppgleises zum I. Czernowitzer Wasserwerke.
3. Herstellung einer Schleppgleisanlage zur neuen Fabriksanlage der
Vereinigten Maschinenfabrik A. G. in Doudlewetz bei Pilsen.
4. Herstellung einer Zugförderungsanlage bei Lemberg.
5. Ausgestaltung der Station Mitterndorf-Moßbrunn der Linie Wiener-
Neustadt—Grammat-Neusiedl.
6. Ausgestaltung der Station Unter-Waltersdorf der Linie Wiener-
Neustadt—Grammat-Neusiedl.
7. Ausgestaltung der Station Pottendorf-Landegg der Linie Wiener-
Neustadt—Grammat-Neusiedl.
8. Ausgestaltung der Station Ebenfurth der Linie Wiener-Neustadt—
Grammat-Neusiedl.
9. Ausgestaltung der Station Ober-Eggendorf der Linie Wiener-
Neustadt—Grammat-Neusiedl.
10. Herstellung eines Rangierbahnhofes in Wiener-Neustadt.
11. Herstellung einer Wagenwerkstätte nächst der Station Jedlersdorf.
Auch im 1. Halbjahre 1916 wurden die Wiederinstandsetzungsarbeiten
an den Kommunikationen in den Operationsräumen der Armeen mit aller
Energie fortgeführt; diese Maßnahme wurde durch die so weit als möglich
gehende Beistellung der erforderlichen Straßengeräte, Transportmittel und
Arbeitskräfte gefördert.
Da eine Arbeitsnot größeren Umfanges — von vereinzelten Fällen
abgesehen — im 1. Halbjahre 1916 im allgemeinen nicht mehr bestand,
konnte dagegen die zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf dem Gebiete
des Straßen- und Brückenbaues vom Staate eingeleitete Aktion innerhalb
engerer Grenzen gehalten werden.
Neue ärarische Bauten zu diesem Zwecke wurden im 1. Halbjahre
1916 nicht mehr bewilligt; ebenso erwies sich die Gewährung von neuen
Staatsbeiträgen zu ärarischen und nichtärarischen Straßen- und Brücken-