Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Brennstoffe. 
Manilabindegarne. 
Knochenmehl und 
Knochenmehlsuperphosphat. 
Ebenso wurde der Beschaffung von Kohle für die Dampfmotoren 
besonderes Augenmerk zugewendet. Die Sicherstellung der notwendigen flüssigen 
Brennstoffe vollzog sich im Hinblicke auf die im Jahre 1915 erfolgte 
Wiedergewinnung der galizischen Rohölgebiete in ungleich glatterer Weise als 
im Vorjahre. 
Im Rahmen der durch die 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen 
mit den beteiligten Ministern vom 18. Dezember 1915 
über die Regelung des Verkehres mit Mineralölpro¬ 
dukten, Benzol und Teerölen, R. G. Bl. Nr. 377, 
und durch die 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen 
mit den beteiligten Ministern vom 29. April 1916, 
betreffend die Abänderung und Ergänzung der 
Ministerialverordnung vom 18. Dezember 1915, 
R. G. Bl. Nr. 377, über die Regelung des Verkehres 
mit Mineralölprodukten, Benzol und Teerölen, 
R. G. Bl. Nr. 127, 
eingeräumten Befugnisse besorgte das Ackerbauministerium weiter die Freigabe 
von Benzin und anderen Rohölderivaten für die Landwirtschaft und ver¬ 
mittelte in Verbindung damit die Freigabe anderer, ausschließlich dem 
Handelsministerium vorbehaltener Stoffe wie des Zylinderöles sowie die 
Gewährung des steuerfreien Bezuges und endlich den beschleunigten Transport 
der für landwirtschaftliche Betriebe benötigten Brennstoffe. 
Da infolge des Mangels an Manilabindegarnen die Verwendung 
der Garbenbindemaschinen während der diesjährigen Ernte in Frage gestellt 
war, übernahm die Regierung die Einfuhr eines großen Postens Manila¬ 
bindegarnes aus dem neutralen Auslande, besorgte die erforderliche Kompen¬ 
sation und überwachte die rechtzeitige Ablieferung. Auf diese Weise gelang 
es, nicht nur für den Bedarf der österreichischen Landwirtschaft, sondern auch 
für die von den k. u. k. Truppen okkupierten Gebiete Manilabindegarne zu 
einem Preise zu beschaffen, welcher um 25 bis 35 Prozent billiger war, als 
das in geringen Mengen im Jnlande noch vorhandene Manilabindegarn. 
Alle bestellten Mengen dieses Garns wurden noch vor dem 1. Juli, also vor 
Beginn der Ernte, abgeliefert. 
Sicherung der notwendigen Düngemittel. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 13; Zweiter Teil, Seite 10.) 
Die Versorgung der Landwirtschaft mit Düngemitteln gestaltete sich im 
Jahre 1916 noch schwieriger als im Jahre 1915, da nicht nur der Mangel 
an stickstoffhältigen Düngemitteln eine Verschärfung erfahren hatte, sondern 
auch die Produktion von phosphorsäurehältigen Düngemitteln durch das 
Versiegen der Vorräte an Rohphosphaten eine wesentliche Reduktion zeigte. 
Die Regierung sah sich daher genötigt, alles vorzukehren, um wenigstens die 
Produktion von Knochenmehl nach Möglichkeit zu steigern und der Land¬ 
wirtschaft große Mengen von entkeimtem Knochenmehl, beziehungsweise von 
Knochenmehlsuperphosphat zuzuführen.
	        
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