328.000 K und an Gewerbetreibende 21.000 X. Von den ansgezahlten
Krediten hielten sich 7 unter einem Betrage von 40.000 X.
Der Wirkungskreis des Fonds erfuhr nachstehende Erweiterungen:
Die bereits mit Erlaß des k. k. Finanzministeriums vom 22. November
1915 dem Fonds übertragene Gewährung von Krediten zur Inbetriebsetzung
von durch die Kriegsereignisse beschädigten landwirtschaftlichen Brennereien
wurde nunmehr in die Wege geleitet. Die Darlehensgesuche sind vom
Bukowinaer Spiritusverwertungsverbande, r. G. m. b. H., in Czernowitz,
namens der einzelnen Verbandsmitglieder einzubringen; der Darlehensbetrag
für eine Brennerei beträgt höchstens 20.000 X. Über die eingebrachten
Gesuche wurden die Verhandlungen mit dem oberwähnten Verbände eingeleitet.
B. Mit den im Einvernehmen mit dem k. k. Finanzministerium vom
!. k. Ackerbauministerium hinausgegebenen Erlässen vom 20. Februar 1916,
vom 29. März 1916 und vom 21. April 1916 wurde der Fonds beauf¬
tragt, über Antrag der politischen Bezirksbehörden gegen höchstens 3Pro-
zentige Verzinsung Anbauvorschüsse für solche Grundflächen zu bewilligen,
deren Anbau infolge der feindlichen Invasion im Jahre 1915 unterblieben
ist und die im Frühjahre für den Anbau gewisser Bodenfrüchte herangezogen
werden sollten. Eingebracht wurden 20 Anbauvorschußgesuche im Gesamt¬
beträge von 274.040 X, bewilligt 3 im Gesamtbeträge von 66.520 X,
ausgezahlt 2 im Gesamtbeträge von 51.000 X.
Auf Grund derselben Erlässe hat der Fonds Anbauprämien dem¬
jenigen zu gewähren, dem nach der Sachlage der Anbau obliegt und d?r
bis Ende Juni 1916 den ordnungsmäßig durchgeführten Anbau der infolge
der feindlichen Invasion bisher unangebaut gebliebenen Flächen mit
bestimmten Bodenfrüchten nachweist. Eingebracht wurden 8 Anbauprämien-
gesnche im Gesamtbeträge von 43.625 X, bewilligt 3 im Gesamtbeträge von
18.800 X.
Die staatliche Ausfallsgarantie wurde bloß für 2 Darlehen im
Gesamtbeträge von 29.000 X übernommen.
Beschaffung von Markgnthaben und andere Rredik-
operatronen.
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 171; Zweiter Teil, Seite 167.)
Zum Zwecke der Sicherstellung des weiteren Bedarfes an Markvaluta
im ersten Semester 1916 wurden mit den Berliner Banken in Ergänzung
des letzten Übereinkommens dd. 25. Juni/8. Juli 1916 die beiden Verein¬
barungen vom 4., beziehungsweise 7. Februar und vom 24., beziehungsweise
31. März 1916 abgeschlossen. Auf Grund dieser Vereinbarungen haben die
Berliner Banken sukzessive in den Monaten Februar bis einschließlich Juni
1916 einjährige Schatzwechsel der Finanzverwaltung im Gesamtbeträge von
381'6 Millionen Mark übernommen und die entfallenden Gegenwerte der
Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.
Ferner wurden an dasPostsParkasfenamt auf Mark deutscher Reichswährung
lautende einjährige Schatzwechsel der Finanzverwaltung, und zwar bis Ende
Juni 1916 im Betrage von 150 Millionen Mark begeben, welche zur
Begleichung der Markverbindlichkeiten der Kriegs-Getreide-Verkehrsanstalt
gegenüber der Zentraleinkaufsgesellschaft in Berlin verwendet wurden.