Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

328.000 K und an Gewerbetreibende 21.000 X. Von den ansgezahlten 
Krediten hielten sich 7 unter einem Betrage von 40.000 X. 
Der Wirkungskreis des Fonds erfuhr nachstehende Erweiterungen: 
Die bereits mit Erlaß des k. k. Finanzministeriums vom 22. November 
1915 dem Fonds übertragene Gewährung von Krediten zur Inbetriebsetzung 
von durch die Kriegsereignisse beschädigten landwirtschaftlichen Brennereien 
wurde nunmehr in die Wege geleitet. Die Darlehensgesuche sind vom 
Bukowinaer Spiritusverwertungsverbande, r. G. m. b. H., in Czernowitz, 
namens der einzelnen Verbandsmitglieder einzubringen; der Darlehensbetrag 
für eine Brennerei beträgt höchstens 20.000 X. Über die eingebrachten 
Gesuche wurden die Verhandlungen mit dem oberwähnten Verbände eingeleitet. 
B. Mit den im Einvernehmen mit dem k. k. Finanzministerium vom 
!. k. Ackerbauministerium hinausgegebenen Erlässen vom 20. Februar 1916, 
vom 29. März 1916 und vom 21. April 1916 wurde der Fonds beauf¬ 
tragt, über Antrag der politischen Bezirksbehörden gegen höchstens 3Pro- 
zentige Verzinsung Anbauvorschüsse für solche Grundflächen zu bewilligen, 
deren Anbau infolge der feindlichen Invasion im Jahre 1915 unterblieben 
ist und die im Frühjahre für den Anbau gewisser Bodenfrüchte herangezogen 
werden sollten. Eingebracht wurden 20 Anbauvorschußgesuche im Gesamt¬ 
beträge von 274.040 X, bewilligt 3 im Gesamtbeträge von 66.520 X, 
ausgezahlt 2 im Gesamtbeträge von 51.000 X. 
Auf Grund derselben Erlässe hat der Fonds Anbauprämien dem¬ 
jenigen zu gewähren, dem nach der Sachlage der Anbau obliegt und d?r 
bis Ende Juni 1916 den ordnungsmäßig durchgeführten Anbau der infolge 
der feindlichen Invasion bisher unangebaut gebliebenen Flächen mit 
bestimmten Bodenfrüchten nachweist. Eingebracht wurden 8 Anbauprämien- 
gesnche im Gesamtbeträge von 43.625 X, bewilligt 3 im Gesamtbeträge von 
18.800 X. 
Die staatliche Ausfallsgarantie wurde bloß für 2 Darlehen im 
Gesamtbeträge von 29.000 X übernommen. 
Beschaffung von Markgnthaben und andere Rredik- 
operatronen. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 171; Zweiter Teil, Seite 167.) 
Zum Zwecke der Sicherstellung des weiteren Bedarfes an Markvaluta 
im ersten Semester 1916 wurden mit den Berliner Banken in Ergänzung 
des letzten Übereinkommens dd. 25. Juni/8. Juli 1916 die beiden Verein¬ 
barungen vom 4., beziehungsweise 7. Februar und vom 24., beziehungsweise 
31. März 1916 abgeschlossen. Auf Grund dieser Vereinbarungen haben die 
Berliner Banken sukzessive in den Monaten Februar bis einschließlich Juni 
1916 einjährige Schatzwechsel der Finanzverwaltung im Gesamtbeträge von 
381'6 Millionen Mark übernommen und die entfallenden Gegenwerte der 
Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. 
Ferner wurden an dasPostsParkasfenamt auf Mark deutscher Reichswährung 
lautende einjährige Schatzwechsel der Finanzverwaltung, und zwar bis Ende 
Juni 1916 im Betrage von 150 Millionen Mark begeben, welche zur 
Begleichung der Markverbindlichkeiten der Kriegs-Getreide-Verkehrsanstalt 
gegenüber der Zentraleinkaufsgesellschaft in Berlin verwendet wurden.
	        
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