Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Portofreiheit. 
Verkehr der Kriegsgefangenen 
und Internierten. 
Verkehr mit dem Auslande. 
Briefzensur. 
Verkehrserleichterungen. 
Verkehrserleichterungen. 
Um die Deckung des immer steigenden Bedarfes an Feldpostpersonal 
zu erleichtern, sind, zunächst bei den Etappenpostämtern im Okkupationsgebiete 
Polens, weibliche Arbeitskräfte für den Feldpostdienst herangezogen worden. 
Auch sind Schritte eingeleitet, um pensionierte Bedienstete für diesen Dienst 
zu gewinnen. 
Bezüglich der Portofreiheit wurden grundlegende Neuerungen nicht 
verfügt. Im einzelnen wurden die bestehenden Bestimmungen durch ent¬ 
sprechende Erläuterungen und Erweiterungen den besonderen Bedürfnissen des 
Kriegsverkehres angepaßt. 
Der Postverkehr der Kriegsgefangenen hat insofern eine Erweiterung 
erfahren, als seit März 1916 Briefsendungen mit Liebesgaben bis zum 
Gewichte von 350 Gramm an die Kriegsgefangenen und Internierten ver¬ 
schickt werden können und seit Mai im Verkehre mit Italien und Rußland 
auch Büchersendungen für Kriegsgefangene zugelassen sind. 
Die Versendung von Druckschriften mit der Post nach dem Auslande 
wurde unter Berücksichtigung der militärischen Interessen einheitlich geordnet. 
Ende April 1916 wurde mit dem bulgarischen Okkupationsgebiete in 
Mazedonien \mb Serbien der Briefverkehr eingeführt. 
Die Postverwaltung war auch weiterhin bestrebt, die Härten der im 
militärischen Interesse erlassenen Anordnungen über die Briefzensur zu 
mildern und die Zensur auf jene Fälle zu beschränken, wo sie unbedingt 
notwendig erschien. Auch wurden im Einvernehmen mit den militärischen 
Stellen die Behandlung der von der Zensur inhibierten Briefsendungen, die 
Erteilung von Auskünften über solche Sendungen durch die Postämter usw. 
geordnet und hierbei dem Schutze der legitimen Privatinteressen in weitem 
Umfange Rechnung getragen. 
Telegraph. 
(Denkschrift, Zweiter Teil, Seite 150.) 
Zahlreiche Erleichterungen der den Privattelegrammverkehr einschränkenden 
Bestimmungen wurden im Einvernehmen mit den militärischen Behörden 
ermöglicht. Beispielsweise konnte der für Dalmatien gesperrte private Tele¬ 
grammverkehr dort unter gewissen Einschränkungen wieder zugelassen werden. 
Im telegraphischen Verkehre mit Bulgarien können nunmehr Privattelegramme 
in bulgarischer Sprache abgefaßt sein. 
Telephon. 
(Denkschrift, Zweiter Teil, Seite 151.) 
Für die zum allgemeinen interurbanen Sprechverkehre zugelassenen Teile 
Mährens und Schlesiens sowie für Troppau konnte auch der Sprechverkehr 
mit Nordsteiermark, das ist in der Südrichtung bis zur Linie Radkersburg— 
Koralpe gestattet werden. Ferner wurde eine größere Anzahl von Komitaten 
Ungarns sowie die Stadt Maros-Vasarhely zum allgemeinen privaten Sprech¬ 
verkehr mit den für ebendiesen Sprechverkehr freigegebenen Gebieten Österreichs 
— unter Benutzung gewisser Leitungen — zugelassen.
	        
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