Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Periode 1914/15 Zucker verarbeitet haben, und nur in dem vom Finanz¬ 
ministerium zu bestimmenden Höchstausmaße zur Branntweinerzeugung ver¬ 
wendet werden. Den gleichen Zweck verfolgte die 
Verordnung des Handelsministers, Ackerbauminifters 
und Ministers des Innern vom 13. Oktober 1915, 
R. G. Bl. Nr. 310, 
mit der die anderweitige Verwendung von vertragsmäßig an Zuckerfabriken 
verschlossenen Rüben unter Strafe gestellt wurde. Zu dieser Verfügung gab 
die Wahrnehmung Anlaß, daß in einzelnen Gegenden Versuche unternommen 
wurden, die an Zuckerfabriken verschlossenen Rüben vertragswidrig ander¬ 
weitiger Verwendung zuzuführen. 
Die schon in der abgelaufenen Betriebsperiode zugestandenen Erleich¬ 
terungen bei der Bewilligung provisorischer Zuckerfreilager wurden bei der 
Fortdauer der damals nraßgebenden Umstävde auch für die Betriebsperiode 
1915/16 auf Grund interner Verfügungen verlängert. 
Regelung der Kohlenpreise. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 82.) 
Preiserhöhungen durch die 
Bergwerksunternehmungen. 
Auf Grund der am 8. März 1915 zwischen den dem „Zentralverein 
der Bergwerksbesitzer Österreichs" angehörenden Kohtenwerksunternehmungen 
und dem Ministeriunl für öffentliche Arbeiten getroffenen Vereinbarung haben 
diesem Ministerium in der Berichtsperiode folgende Bergwerksunternehmungen 
Erhöhungen der Kohlenpreise zur Anzeige gebracht: 
1. Die Kohlenwerksunternehmungen des Ostrau-Karwiner 
Steinkohlen¬ 
?. Die Preise wurden festgesetzt: 
Gegenüber den 
Preisen vom 
15. April 1915 
mehr um 
per 
für Stück- und Würfelkohlc 
mit . 196 li 
196 li 
- h, 
„ Nußkohle mit . . . . 
- -190 „ 
190 „ 
— „ 
„ Kleinkohle mit . . . 
- - 165 „ 
158 „ 
7 „ 
„ Gruskohle nlit . . . 
- - 170 „ 
163 „ 
7 „ 
„ Schmiedekohle mit . . 
- - 212 „ 
205 „ 
7 „ 
„ Staubkohle mit . . . 
. - 118 „ 
112 „ 
6 „ 
„ Waschwürfelkohle nrit . 
. - 200 „ 
200 „ 
— „ 
„ Waschnußkohle mit . . 
- - 196 „ 
-196 „ 
— „ 
„ Waschgruskohle mit . . 
- • 182 „ 
175 „ 
7 „ 
Die' neuen Preise wurden 
ab 15, September 1915 für 100 Kilo- 
gramm Kohle loko Grube gestellt. Wie der vorstehenden Zusammenstellung 
zu entnehmen ist, blieben für Hausbrandkohle die am 15. April 1915 fest¬ 
gesetzten Preise von der Erhöhung unberührt. 
2. Die Bergbauunternehmungen des Buschtehrader-Kladnoer Stein¬ 
kohlenreviers; die Erhöhung betrug 16*5 li bei den Sorten Stück-, Würfel¬ 
und Mittelkohle, 22 li bei den Sorten Nuß I und II, dann Grieß I und H 
und 4 h für Staubkohle, durchwegs pro 100 Kilogramm.
	        
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