Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Verordnung des Handelsministers und Munsters für Landesverteidigung vom 29. Dezember 1915, 
betreffend Vorratserhebung von Baumwollwaren (auch wollener Männerwäsche) sowie Verarbeitungs- 
irnd Veräußerungsbeschränkungen von Baumwollgarnen und -waren, R. G. Bl. Nr. 396. 
Verordnung der Minister der Finanzen und der Justiz vom 29. Dezember 1915 zur Durch¬ 
führung der Kaiserlichen Verordnung vom 15. Septeulber 1915, R. G. Bl. Nr. 278, über die 
Gebühren von unentgeltlichen Vermögensübertragungen, R. G. Bl. Nr. 397. 
Kaiserliche Verordnung vom 27. Dezember 1915, womit die Funktionsdaner jener wirklichen 
Mitglieder der Handels- und Gewerbekanunern, deren Mandatsdauer bis 31. Dezember 1914 reichte, 
neuerlich verlängert wird, R. G. Bl. Nr. 399. 
Verordnung des Justizministers vom 29. Dezember 1915 über die Fristen zur Anfechtung von 
Rechtshandlungen der Schuldner in Galizien und in der Bukowina, R. G. Bl. Nr. 400. 
Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit den beteiligten 
Ministerien und im Einverständnisse mit dem Kriegsministerium vom 29. Dezember 1915, betreffend die 
Ablieferung von Metallgeräten, R. G. Bl. Nr. 401. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem 
Minister für Kultus und Unterricht vom 28. Dezember 1915, betreffend die Regelung der Sonn- und 
Feiertagsruhe im Handelsgewerbe, R. G. Bl. Nr. 403. 
Kaiserliche Verordnung vom 30. Dezember 1915, betreffend die Forterhebung der Stenern und 
Abgaben sowie die Bestreitung des Staatsaufwandes für die Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni 1916, 
R. G. Bl. Nr. 404.
	        
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