Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Anlage IX Zur Seile 143. 
II. Güterverkehr. 
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Gegenstand 
Zugeständnis 
A. Allgemeiner Güterverkehr. 
(Ergänzung der Anlage IX der ersten Denkschrift.) 
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Frachtbercchnung für Räu- 
nmngsgüter. 
Im Lokalverkehr der k. k. österreichischen Staatsbahnen 
ist für Güter — mit Ausnahme von Flüchtlingscffekten — 
die aus den vom Feinde bedrohten Gebieten mit Fracht¬ 
briefen nach Stationen des nicht bedrohten Gebietes aufge¬ 
geben und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse nach der 
ursprünglichen Versandstation zurückbefördert werden, die 
Fracht für den Rückweg bei frachtgutmäßiger Beförderung 
auf Grund besonders ermäßigter Einheitssätze zu berechnen 
(Stückgut 0*4 h, halbe Wagenladungen 0 3 h, ganze Wagen¬ 
ladungen 0*2 h für 100 Kilogramm und 1 Kilometer). 
V. Bl. Nr. 85 ex 1915 (702). 
3s 
Frachtbercchnung für Par¬ 
teibergungsgüter. 
Für Parteibergungsgüter, die als Eilgut, Frachtgut oder 
Reisegepäck nach Stationen des bedrohten Gebietes zur Auf¬ 
gabe gelangt waren, unterwegs oder in der Bestimmungs¬ 
station vor oder nach Auslösung des Frachtbriefes, jedenfalls 
aber vor Abnahme durch den Empfänger, über Veranlassung 
der Bahn in eine Verwahrungsstation abbefördert wurden, 
ist die Fracht auf den Linien aller hierfür in Betracht 
kommenden österreichischen Bahnen, ferner auf den Linien 
der k. k. priv. Südbahngesellschaft und der k. k. priv. Kaschau- 
Oderberger Eisenbahn folgendermaßen zu berechnen: 
a) Für die Strecke von der Versandstation bis zur Rück- 
leitnngsstatiou der tarifmäßige Frachtsatz der Rückleitungs¬ 
station, höchstens jedoch der tarifmäßige Frachtsatz der im 
Frach:briefe angegebenen Bestimmungsstation. Hierbei 
werden für nach Triester Güterabfertigungsstellen auf¬ 
gegebene Sendungen, ungeachtet der Rückbeförderung in 
das Binuengebiet, die Frachtsätze der adriatischen Tarife 
berechnet, und zwar, wenn die Ausfertigung des Fracht¬ 
briefes nach Triest zur Inanspruchnahme einer nur im 
Falle der Ausfuhr über See nach dem Auslande ge¬ 
währten Tarifierung berechtigt Hütte, der dieser Tarifierung 
entsprechende Frachtsatz. 
b) Für die Strecke von der Rückleitungsstation bis zur 
Verwahruugsstation die auf Grund des Einheitssatzes 
von 0*2 li für 100 Kilogramm und 1 Kilometer zu er¬ 
mittelnden bahnseit'lgen Selbstkosten.
	        
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