Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Hilfstätigkeit für die Künstler¬ 
schaft. 
Entwürfe für Kriegsdenkmäler. 
Grnnd deren sie gleich den Realschülabsolventen auch zu Hochschulstudien 
zugelassen werden können. Außerdem können sich invalide Offiziere zur Mittel- 
schulreifeprufung melden, bei der ihnen je nach ihrer Vorbildung besondere 
Erleichterungen gewährt werden. 
Den invaliden Offizieren, die sich schon vor erlangter Mittelschulreife 
vorläufig als außerordentliche Hörer inskribieren lassen, können höchstens vier in 
dieser Eigenschaft zugebrachte Semester angerechnet werden. Zu einer akademischen 
Zwischenprüfung werden sie erst nach erlangter Mittelschulreife zugelassen. 
Während der Hochschulstudien genießen invalide Offiziere, die auf den mili¬ 
tärischen Ruhegenuß angewiesen sind, Befreiung vom Kollegien- oder Unter¬ 
richtsgeld sowie andere Begünstigungen, die einen rascheren Abschluß der 
Prüfungen ermöglichen. 
Die erwähnten Begünstigungen können auch den Offizieren des nicht 
aktiven Standes gewährt werden, wenn sie infolge ihrer Invalidität zur 
Ausübung ihres früherer: bürgerlichen Berufes nicht mehr fähig sind und eine 
entsprechende Vorbildung nachweisen. Diese Begiinstigungen gelten ebenfalls 
für bosnisch-herzegowinische Landesangehörige, die nicht ungarische Staats¬ 
bürger sind. 
Stixendrenwesen. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 245.) 
Der Minister für Kultus und Unterricht hat angeordnet, daß Studierende, 
welche eine belobte militärische Dienstleistung vor dein Feinde auflveisen oder 
verwundet worden sind, bei der Verleihung von Stipendien, insoweit nicht 
stiftbriefliche Bestimmungen oder allgemeine Stiftungsgrundsätze entgegenstehen, 
vorzugsweise zu berücksichtigen sind. Die gleiche Berücksichtigung haben 
Stipendienwerber zu finden, deren Väter den Heldentod erlitten haben. 
Kunstfürsorge. 
(Denkschrift, Erster "Teil, Seite 246.) 
Die auf dem Gebiete der Kunstfürsorge im Verwaltungsjahre 1914/15 ein¬ 
geleiteten Aktionen wurden fortgesetzt, wobei namentlich die materiellen Verhältnisse 
der Künstlerschast eine erhebliche' Steigerung der staatlichen Hilfstätigkeit er¬ 
forderten. Die Summe der im Laufe eines Halbjahres für Aushilfen und Subven¬ 
tionen bewilligten Beträge beläuft sich auf rund 30.000 K. Nicht minder intensiv 
war nach wie vor das Bestreben der Kunstverwaltung, den Künstlern durch 
Erteilung von Aufträgen Arbeitsmöglichkeiten zu bieten. Hier wäre, von der 
Fortführung der im Jahre 1914/15 bereits im Auftrag gegebenen ein¬ 
schlägigen Arbeiten abgesehen, insbesondere die Herstellung des plastischen 
Schmuckes für den Neubau der Exportakademie in Wien hervorzuheben, die 
einen Aufwand von 41.000 K in Anspruch nahm, 
Das Ergebnis des zur Erlangung von Entwürfen für Kriegsdenkmäler 
ausgeschriebenen, von ungefähr 250 Künstlern beschickten staatlichen Wett¬ 
bewerbes darf als durchaus befriedigend bezeichnet werden. Die ausgesetzten 
Preise von 66.000 K wurden zur Prämiierung von etwa 20 Arbeiten
	        
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