Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Beistellung von Dispositions¬ 
pferden, Bespannungen und 
Fuhrwerken. 
Kriegsdienstuntaugliche 
Pferde. 
Hinausgabe von staatlichen 
Landesbeschälern. 
Entwicklung der Pferdezucht. 
Gründung neuer Pferdezucht¬ 
anstalten. 
Verordnung des Justizministers vom 11. August 1915, 
R. G. Bl. Nr. 236, 
bezeichnete die Gemeinden mit vorwiegend städtischem Charakter, für deren 
Gebiet die Bestimmungen der Kaiserlichen Verordnung keine Geltung haben. 
Sicherung der notwendigen landwirtschaftlichen Zugtiere 
und Maßnahmen auf dem Gebiete der Pferdezucht. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 10.) 
Im Herbste 1915 wurde ähnlich wie im Vorjahre von der Militär¬ 
verwaltung die Verfügung getroffen, daß die militärischen Kommanden die 
zu ihrer Disposition stehenden Pferde nach Maßgabe der Zulässigkeit sowie 
die genesenden Pferde aus den Pferdespitälern zur Sicherung des Herbst¬ 
anbaues . an Landwirte leihweise zur Verfügung stellen. Auch wurden von 
der Heresverwaltung auf dem nördlichen und dem südwestlichen Kriegsschau¬ 
plätze Bespannungen und Fuhrwerke nach Maßgabe der Zulässigkeit an die 
Bevölkerung und insbesondere an landwirtschaftliche Kreise zur Durchführung 
der dringendsten Arbeiten hinausgegeben. 
Die in den militärischen Pferdespitälern des Hinterlandes in Öster¬ 
reich ausgemusterten kriegsdienstuntauglichen Pferde wurden auf Grund des 
mit dem Kriegsministerium abgeschlossenen Übereinkommens in derselben 
Weise wie im ersten Halbjahre 1915 um kommissionell festgesetzte Schätzungs¬ 
preise vom Ackerbauministerium übernommen und den landwirtschaftlichen 
Hauptkorporationen und den pferdezüchterischen Vereinigungen gegen Bar¬ 
zahlung behufs Verteilung an Landwirte und Pferdezüchter übergeben. Mit 
dem Armeeoberkommando wurde ein gleiches Übereinkommen hinsichtlich der 
Überlassung der im Operationsgebiete sowohl aus dem- nördlichen als auch 
dem südwestlichen Kriegsschauplätze zur Ausmusterung gelangenden kriegs¬ 
dienstuntauglichen Pferde abgeschlossen, die somit in derselben Weise wie aus 
den Pferdespitälern des Hinterlandes an Landwirte und Pferdezüchter über¬ 
lassen wurden. Bis Ende Dezember 1915 sind rund 9000 solcher Pferde 
zur Verteilung gelangt. 
Es wurden auch nach der Beschälperiode 1915 die als Landes¬ 
beschäler eingeteilten Staatshengste den Landwirten zur Durchführung der 
landwirtschaftlichen Arbeiten in einem noch größeren Ausmaße als im ersten 
Halbjahre 1915 zur Verfügung gestellt. 
Ferner erfolgte die weitere Hinausgabe aller trächtigen Heeresstuten' 
zur Abfohlung an Züchter, welche das Fohlen behalten, während die Stuten 
der Heeresverwaltung zurückzustellen sind. Sodann wurde veranlaßt, daß eine 
möglichst große Anzahl der in: Aufmarschraum an der Südwestsront befind¬ 
lichen Armeestuten durch Staatshengste vom Spätherbste 1915 angefangen 
belegt- werden. 
Zur Hebung der Pferdezucht wurden neue Staatsgestüte errichtet, und 
zwar: Für das englische Vollblutmateriale, das bis jetzt in den Stand des 
Staatsgestütes Radautz gehörte, auf der ärarischeu Domäne Wieselburg in 
Niederösterreich und für die mächtigeren englischen Halbblutpferde, die eben¬ 
falls bis jetzt im Staatsgestüte Radautz gezogen wurden, in Waldhof
	        
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