Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Portofreiheit. 
Verkehr der Kriegsgefangenen 
und Internierten. 
Briefverkehr mit dem Aus¬ 
lande. 
Briefzensur. 
Postsperre. 
Die österreichische Postverwaltung nimmt den Feldpostämtern auch den 
gesamten Nachforschungsdienst nach Feldpostsendungen, die in Nachfrage 
gezogen werden, ab. Für diese Nachforschungsarbeiten wurde bei der Post- 
direktion Wien eine eigene Amtsstelle geschaffen, der von den Feldpostämtern 
die Nachweisungen über die bei ihnen bestellten, beziehungsweise rückgeleiteten 
Sendungen und die sonst für den Nachforschungsdienst erforderlichen 
Dokumente allmonatlich übersendet werden. Der Dienst ist bei der Menge 
der vermittelten Feldpostsendungen, von denen infolge der Kriegsverhältnisse 
sehr viele unanbringlich bleiben, besonders schwierig und umfangreich. 
Mit den in bezug auf die Portofreiheit erlassenen Anordnungen konnte 
man int großen und ganzen das Auslangen finden. Die Tätigkeit der Post¬ 
verwaltung auf diesem Gebiete beschränkt sich daher auf den weiteren Aus¬ 
bau dieser Anordnungen im einzelnen. 
Der Briefverkehr der Kriegsgefangenen und Alternierten hat einen 
riesigen Urufang angenommen, doch sind grundlegende Neuerungen für diesen 
Verkehr in der letzten Hälfte des Jahres 1915 nicht durchgeführt worden. 
Die fortgesetzten Bestrebungen zur Regelung des Briefverkehres mit 
dem Auslande führten zu verschiedenell Verbesserungen. Beispielsweise wurden 
im Verkehre mit Belgien die Eitzustellullg und die Belastullg von Brief¬ 
sendungen mit Nachnahme gestattet, auch wurde der Briefverkehr mit dem 
Generalgouvernement Warschau aufgenommen. 
Wegen Zulassung bescheinigter Briefsendungen und Briefpostnachnahme¬ 
sendungen im Verkehre mit den Okkupationsgebieten sind Verhandlungen im 
Zuge. Für die Bevölkerung der okkupierten Gebiete auf dem Balkan ist der 
Postverkehr mit der Monarchie ermöglicht worden. 
Die über die Briefzensur geführten zahlreichen Verhandlungen und ge¬ 
troffenen Verfügungen zielen sämtlich dahin, die Zensur auf jene Gegenstände 
zu beschränken, für die sie im militärischen Interesse unerläßlich ist und durch 
Beschleunigung dieser Zensur deren nachteiligen Einfluß auf die Beförderungs¬ 
zeit soweit als möglich zu beseitigen. In ersterer Beziehung wurden Grund¬ 
sätze über die Durchführung der Zensur im Arnreebereiche mit Zustinnnung der 
Militärverwaltung festgelegt und diese Anordnungen auch zur Kenntnis des 
Publikums gebracht. 
Die militärischen Verhältnisse haben in seltenen Fällen dazu gezwungen, 
den privaten Postverkehr mit dem Auslande für kurze Zeit gänzlich zu 
sperren. Auch bei dieser Maßnahme wurde getrachtet, die unabwendbaren 
Nachteile für die gesamte Volkswirtschaft zu mildern durch möglichste Ab¬ 
kürzung der Lagerzeit und durch Ausnahmen für Sendungen, von denen int 
voraus festgestellt werden konnte, daß sie militärische Interessen nicht 
gefährden. 
Telegraph. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 136.) 
Berkehrserleichterurrgelu Die Telegraphenverwaltung hat sich auch weiterhin bemüht, soweit es 
die militärischen Interessen erlaubten, die Beschränkungen im Telegraphen¬ 
verkehre zll verringern und wo generelle Erleichterungen nicht durchführbar 
waren, in einzelnen berücksichtigungswürdigen Fällen Erleichterungen zu ge-
	        
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