Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Vereinbarung mit dem Kohlen- 
' großhandel in Wien. 
3. Im südmährischen Braunkohlenreviere 
für Stückkohle ans . . . . - ■ . . . 115 b. 
Auf Grund analoger mit den Kohlengroßhändlern geführten Ver¬ 
handlungen haben die dem „Vereine der Großkohlenhändler in Wien" 
angeh origen Firmen, die sich mit dem Verkaufe von Kohle am Wiener 
Platze befassen, der Regierung Ende März 1915 die Erklärung abgegeben, 
daß sie bis zur Beendigung des Krieges bereit seien, beabsichtigte Erhöhungen 
der im Jänner 1915 am Wiener Platze in Geltung gestandenen Kohlenpreise 
dem Handelsministerium, beziehungsweise der Nordbahndirektion mindestens 
14 Tage vorher unter Angabe von Gründen anzuzeigen und das Einvernehmen 
mit diesen Stellen zu suchen. Dieser Erklärung haben sich auch einige andere 
maßgebende, dem Vereine nicht ungehörige Firmen angeschlossen. 
Durch diese Erklärungen hat sich die Regierung eine Einflußnahme 
auf die Preisbildung der inländischen Kohle, sofern sie ab Grube oder am 
Wiener Platze gehandelt wird, sowie auf die Preise der für den Wiener Platz 
maßgebenden oberschlesischen Kohle im Großhandel gesichert. Die Herbeiführung 
einer Vereinbarung mit dem gesamten Kohlengroßhandel erwies sich — von 
anderen Schwierigkeiten abgesehen — schon aus dem Grunde als unmöglich, 
weil die Kohlengroßhändler keine einheitliche Organisation — wie die 
Produzenten — aufweisen. 
Unter Berufung auf die abgegebene Erklärung hat der „Verein der 
Großkohlenhändler in Wien" Ende März dem Haüdelsministerium unter Vorlage 
einer ausführlichen Kalkulation und Motivierung mitgeteilt, daß die Kohlen¬ 
großhändler Wiens eine Erhöhung der Verkaufspreise für oberschlesische 
Kohle in Wien um 22 h pro 100 Kilogramm bei den verschiedenen Sorten 
sowohl in Fuhren als in Säcken mit 15. April 1915 in Wirksamkeit zu 
setzen beabsichtigen. Nach eingehender Prüfung der vorgebrachten Gründe hat 
das Handelsministeriunl im Einvernehmen mit der Nvrdbahndircktion im 
Hinblick auf die tatsächliche Steigerung der Einkaufsposten gegen eine 
Erhöhung der Preise für obcrschlesische Kohle am Wiener Platze im Ausmaße 
von 20 h pro 100 Kilogramm ab 15. April 1915 eine Einwendung 
nicht erhoben. Die dem Verein angehörenden Firmen haben sich gleichzeitig 
verpflichtet, für den Fall, als sich der Einkaufspreis der oberschlesischen Kohle 
verbilligen sollte, auch die Verkaufspreise dieser Kohle am Wiener Platze 
entsprechend zu ermäßigen. 
Der Preis für oberschlesische Stück- und Würfelkohle am Wiener Platze 
(Rutsche Nordbahnhof) stellt sich daher im Großhandel bei Abgabe an 
Kleinhändler ab 15. April 1915 auf 3 K 93 h pro 100 Kilogramm, 
gegenüber dem ab 1. Jänner 1915 in Geltung gestandenen Preise von 
3 K 73 h pro 100 Kilogramm. 
Mit Rücksicht auf die oberwähnte Steigerung der Ostrauer Grubenpreise 
ist ab 1. Mai 1915 beim Großhandel mit Ostrauer Kohle am Wiener Platze 
eine Erhöhung der Preise um 10 pro 100 Kilogramm eingetreten, welche 
über Anzeige der maßgebenden Firma voin Handelsministerium einvernehmlich 
mit der Nordbahndircktion zur Kenntnis genommen wurde. 
Demnach stellt sich der Preis der Ostrauer Stück- und Würfelkohle 
am Wiener Platze (Rutsche Nordbahnhof) im Großhandel bei Abgabe an
	        
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