Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Ausgleich von Überschuß und 
Abgang. 
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wäre. Es werden also im allgemeinen nur solche Mühlenunternehmungen 
beschäftigt, die eine Leistungsfähigkeit von wenigstens einem Waggon Mahl¬ 
gut im Tage aufweisen. 
Daneben wurde aber auch auf die Versorgung der kleineren Mühlen 
mit Mahlgut im Sinne der schon bei der Errichtung der Anstalt von der 
Regierung aufgestellten Grundsätze Rücksicht genommen und Vorsorge getroffen, 
daß diese Mühlen ihr Mahlgut von den in den Bezirken durch die politischen 
Behörden zu schaffenden Approvisionierungsorganisationen zugewiesen er¬ 
halten. 
Das Verhältnis der Anstalt zu den größeren Mühlen wurde derartig 
aufgebaut, daß die Mühle das ihr zugewiesene Getreide vom Kommissionär 
der Anstalt kauft und sodann die erzeugten Mahlprodukte an den von der 
Anstalt bezeichneten Abnehmer zu den festgesetzten Preisen verkauft. Der 
Verkaufspreis des Mehles wird derartig erstellt, daß hierin die Einkaufs¬ 
kosten des Rohmaterials samt allen Nebenspesen sowie ein angemessener Mahl¬ 
lohn für die Mühle Deckung finden. Überdies ist im Verkaufspreis des Mehles 
noch eine voll den Mühlen an die Anstalt zu leistende Abgabe kalkuliert, die 
nicht nur zur Deckung der verhältnismäßig niederen Unkosten des Anstnlts- 
betriebes, sondern auch dazu bestimmt ist, einen Spielraum für notwendige 
Preisnivellierungen zu gewähren und weiter eine Art Sicherheitsfonds gegen¬ 
über jenen großen Risken zu schaffen, die die Anstalt auf sich zu nehmen 
gezwungen ist. Das wichtigste dieser Risken besteht darin, daß die. Anstalt 
die Gefahr eines Preisrückganges im Falle einer unerwarteten Veränderung 
der Zufuhrverhältnisse vom Weltmärkte auf sich nimmt. 
Den Ausgleich von Überschuß und Abgang von Bezirk zu Bezirk hat 
die Anstalt nach Maßgabe der staatlichen Verbrauchsregelung durchzuführen 
und das zur Deckung des Bedarfes oder zur Streckung der Vorräte 
erforderliche Mehl an den Bezirk, beziehungsweise an die für seinen Bereich 
geschaffene Approvisionierungsorganisation abzugeben. 
Die weitere Verteilung im Bezirke selbst ist diesen lokalen Organisa¬ 
tionen überlassen, wobei durchwegs als Grundsatz festzuhalten ist, daß der 
Ausgleich, schon zur Vermeidung unnötiger Verschiebungen der Ware, 
zunächst in den Gemeinden, dann im Bezirke und schließlich, wo irgend 
möglich, im Lande selbst durchzuführen ist. 
Die Approvisionierungsorganisationen werden von den Politischen Be¬ 
hörden nach Maßgabe der vom Ministerium des Innern erlassenen Weisungen 
eingesetzt. Dort wo die gegebenen Verhältnisse es als zweckdienlich erscheinen 
lassen oder schon eingearbeitete, über weitere Gebiete sich erstreckende Organisa¬ 
tionen bestehen, können auch mehrere Bezirke oder selbst ein ganzes Land 
zu einem Versorgungsbereiche zusammengeschlossen werden. 
Besondere Schwierigkeiten ergaben sich naturgemäß dort, wo es sich 
um die Aufteilung von Mais als Surrogatfrucht, also nicht um die Er¬ 
fassung eines Überschusses, sondern um den teilweisen Austausch von Edel¬ 
frucht gegen Mais handelte. Schwerwiegend fiel dabei die Tatsache ins 
Gewicht, daß die Maisbezüge zum allergrößten Teile durch hohe Einkaufs¬ 
preise und unvermeidliche Vorauslagen sehr belastet sind. Der Betrag, zu dem 
die Anstalt den Mais abgeben konnte, war zwar wesentlich niedriger als der 
gegenwärtig im Privatverkehre häufig verlangte und gern bezahlte Preis,
	        
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