Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Errichtung von Approvi- 
sionierungsbureaus. 
MaiskontingenL. 
fruchten, Kartoffeln, Krairt, Zwiebel und Obst, sowie die Fleischversorgnng 
der Städte im Auge. 
Zur Erreichung des erwähnten Zweckes wurde empfohlen, in jedem 
Lande eine oder mehrere Stellen zu schaffen, welche sich die Durchführung 
der Approvisionierungsaktion angelegen sein ließen. Je nad) den örtlichen 
Verhältnissen hätte als derartige Approvisionierungsstelle entweder ein bei 
der politischen Landesstelle einzusetzendes Komitee oder der Landesausschuß 
oder der Landesknlturrat fungieren sollen. Die praktische geschäftliche Arbeit 
sollte von einem eigenen Bureau besorgt werden, welches beim Landes¬ 
kulturrate, der Landwirtschaftsgesellschaft oder auch bei der Handels- und 
Gewerbekammer zu führen war. Dieses Bureau hatte sich ständig über die im 
Lande vorhandenen oder in nächster Zeit verfügbar werdenden Konsumartikel, 
die von der Landwirtschaft produziert werden, zu orientieren und dafür Sorge 
zu tragen, daß der auf Seite der Konsumenten zutage tretende Bedarf durch 
die seitens der Produzenten, beziehungsweise deren Organisationen oder seitens 
des reellen Handels angebotenen Artikel gedeckt werde. Auch sollte die 
erwähnte Approvisionierungsstelle die Durchführung der Zahlungen erleichtern 
und eine für beide Teile günstige Kreditgewährung herbeiführen. 
Solche Approvisiouierungsstellen wurden bei der Statthallerei Graz, 
ferner bei beiden Sektionen des Landeskulturrates in Mähren eingerichtet, 
welche mehrere Monate hindurch eine sehr ersprießliche Tätigkeit entfalteten. 
In Kärnten wurde mit der Führung dieser Aktion der Landesverband der 
landwirtschastlichen Genossenschaften betraut, der bedeutende Lieferungen für 
die Stadtgemeinde Klagenfurt und andere Gemeinden und auch für Gewerbe¬ 
genossenschaften durchführte. Außerordentlich erfolgreich wirkte das landwirt¬ 
schaftliche Subventionskomitee in Troppau im Zusammenwirken mit der: 
schlesischen Städten. In Salzburg war die Landwirtschaftsgesellschaft auf dem 
Gebiete der Approvisionierung tätig. Auch in den anderen Ländern wurde 
die in Anregung gebrachte Aktion teilweise eingeleitet. 
Getreidebeschaffung aus Ungarn. 
Infolge der von der ungarischen Regierung schon im Jänner l. I. 
und in der Folge erlassenen Verfügungen, betreffend die Regelung des Ver¬ 
kehres mit Getreide und Mahlprodukten, hat der freie Verkehr in den gedachten 
Artikeln zwischen den beiden Staaten der Monarchie Beschränkungen erfahren 
und später nahezu ganz aufgehört und es konnten Bezüge aus Ungarn nach 
Österreich nur auf Grund spezieller Verfügungen der königlich ungarischen 
Regierung effeftuiert werden. Die Deckung des österreichischen Bedarfes aus 
den Überschüssen der uiii}ariic£)en Produktion bildete sohin den Gegenstand von 
Verhandlungen, die 31t dem Ergebnisse führten, daß die königlich ungarische 
Regierung die Verpflichtung übernahm, bis zum Beginne der neuen Ernte 
ein bestimmtes Kontingent an Mais aus den von ihr requirierten Vorräten 
zu einvernehmlich fixierten Preisen der k. k. Regierung zu liefern. 
Da die klaglose Abwicklung dieser Transaktion weitgehende kaufmännische 
und technische Kenntnisse und Erfahrungen erfordert und der Mais zur Ver¬ 
hütung des Verderbens eine besonders sorgfältige Behandlung erheischt, wurde
	        
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