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Errichtung von Approvi-
sionierungsbureaus.
MaiskontingenL.
fruchten, Kartoffeln, Krairt, Zwiebel und Obst, sowie die Fleischversorgnng
der Städte im Auge.
Zur Erreichung des erwähnten Zweckes wurde empfohlen, in jedem
Lande eine oder mehrere Stellen zu schaffen, welche sich die Durchführung
der Approvisionierungsaktion angelegen sein ließen. Je nad) den örtlichen
Verhältnissen hätte als derartige Approvisionierungsstelle entweder ein bei
der politischen Landesstelle einzusetzendes Komitee oder der Landesausschuß
oder der Landesknlturrat fungieren sollen. Die praktische geschäftliche Arbeit
sollte von einem eigenen Bureau besorgt werden, welches beim Landes¬
kulturrate, der Landwirtschaftsgesellschaft oder auch bei der Handels- und
Gewerbekammer zu führen war. Dieses Bureau hatte sich ständig über die im
Lande vorhandenen oder in nächster Zeit verfügbar werdenden Konsumartikel,
die von der Landwirtschaft produziert werden, zu orientieren und dafür Sorge
zu tragen, daß der auf Seite der Konsumenten zutage tretende Bedarf durch
die seitens der Produzenten, beziehungsweise deren Organisationen oder seitens
des reellen Handels angebotenen Artikel gedeckt werde. Auch sollte die
erwähnte Approvisionierungsstelle die Durchführung der Zahlungen erleichtern
und eine für beide Teile günstige Kreditgewährung herbeiführen.
Solche Approvisiouierungsstellen wurden bei der Statthallerei Graz,
ferner bei beiden Sektionen des Landeskulturrates in Mähren eingerichtet,
welche mehrere Monate hindurch eine sehr ersprießliche Tätigkeit entfalteten.
In Kärnten wurde mit der Führung dieser Aktion der Landesverband der
landwirtschastlichen Genossenschaften betraut, der bedeutende Lieferungen für
die Stadtgemeinde Klagenfurt und andere Gemeinden und auch für Gewerbe¬
genossenschaften durchführte. Außerordentlich erfolgreich wirkte das landwirt¬
schaftliche Subventionskomitee in Troppau im Zusammenwirken mit der:
schlesischen Städten. In Salzburg war die Landwirtschaftsgesellschaft auf dem
Gebiete der Approvisionierung tätig. Auch in den anderen Ländern wurde
die in Anregung gebrachte Aktion teilweise eingeleitet.
Getreidebeschaffung aus Ungarn.
Infolge der von der ungarischen Regierung schon im Jänner l. I.
und in der Folge erlassenen Verfügungen, betreffend die Regelung des Ver¬
kehres mit Getreide und Mahlprodukten, hat der freie Verkehr in den gedachten
Artikeln zwischen den beiden Staaten der Monarchie Beschränkungen erfahren
und später nahezu ganz aufgehört und es konnten Bezüge aus Ungarn nach
Österreich nur auf Grund spezieller Verfügungen der königlich ungarischen
Regierung effeftuiert werden. Die Deckung des österreichischen Bedarfes aus
den Überschüssen der uiii}ariic£)en Produktion bildete sohin den Gegenstand von
Verhandlungen, die 31t dem Ergebnisse führten, daß die königlich ungarische
Regierung die Verpflichtung übernahm, bis zum Beginne der neuen Ernte
ein bestimmtes Kontingent an Mais aus den von ihr requirierten Vorräten
zu einvernehmlich fixierten Preisen der k. k. Regierung zu liefern.
Da die klaglose Abwicklung dieser Transaktion weitgehende kaufmännische
und technische Kenntnisse und Erfahrungen erfordert und der Mais zur Ver¬
hütung des Verderbens eine besonders sorgfältige Behandlung erheischt, wurde