Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Verordnung des Justizministers vom 28. Juni 1915 über den Einfluß der kriegerischen 
Ereignisse auf die rechtzeitige Durchführung des Ausgleichsverfahrens, R. G. Bl. Nr. 185. 
Kaiserliche Verordnung vom 30. Juni 1915, wegen Maßnahmen, betreffend die Brannt- 
weinerzcugung und wegen Erhöhung des Branntwcinsteuerzuschlages, R. G. Bl. Nr. 186. 
Verordnung des Finanzministeriums voni 30. Juni 1915, betreffend die Abänderung der 
Branntweinsteuer-Zuschlagsverordnung vom 23. Jänner 1914, R. G. Bl. Nr. 187.
	        
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