Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

Fortlaufende 
Nummer 
331 
e g e u st a n d 
Zugeständnis 
Sämereien, Schwefel, Schwefelkies, Seegras, Seetang, 
Sulphuröl, Tabak und Tabakrippen, Tee, Teigwaren, 
Terpentinöl, künstliches Tierfutter, Tran, Weinbeeren, Wolle, 
Zink, Zinn, Zitronen, Knoblauch und Zwiebel. 
29 
Begünstigung des Ex¬ 
portverkehres über Triest bei 
Überschiffung der Sendun¬ 
gen in Venedig. 
Jru Erlaßwege eingeführt. 
In den Tarifen für die adriatischen Eisenbahnverbände 
find für eine Reihe von Artikeln weitgehende Ermäßigungen 
vorgesehen, wenn der Nachweis erbracht wird, daß die 
Sendungen von Triest nach gewissen Destinationen (zum 
Beispiel nach über Suez oder über Gibraltar hinaus 
gelegenen Häfen) verschifft wurden. 
Die Anwendung der Ermäßigungen wurde auf Sendungen 
zugestandell, die von Triest zuerst nach Venedig und dann 
von dort nach den bedungenen Destinationen verschifft wurden. 
30 
Anwendung der adria¬ 
tischen Verbandstarife auch 
bei Weiterbefördermig der 
Sendungen von Triest oder 
Fiume mit der Eisenbahn. 
Im Erlaßwege eingeführt. 
Nach den Bestimmungen der adriatischen Verbandstarife 
finden die Frachtsätze nach Triest und Fiume auf Sendungen 
keine Anwendung, die ab dort mit der Eisenbahn weiter- 
gesendet werden. 
Zugestanden wird die Aufrechthaltung der nach Triest 
oder Fiume- zu den adriatischen Verbandsfrachtsätzen vor¬ 
genommenen Frachtberechnung für Wagenladungen, die behufs 
Verschiffung von Triest nach Fiume oder von Fiume nach 
Triest mit der Eisenbahn weitergesendet werden, wenn die 
Sendungen von den: Hafen, nach den: sie überführt wurden, 
tatsächlich verschifft wurden. 
Im Rückvergütnngswege. 
Gültig längstens bis 1. Februar 1916. 
B. Bl. Nr. 22 ex 1915 [239]. 
31 
Begünstigung der Ausfuhr 
von Holz von Sebenico nach 
Spalato seewärts ins Zoll¬ 
ausland. 
Für das in Sebenico lagernde Holz wurde rücksichtlich 
der Strecke Sebenico—Spalato zur Ausfuhr über See ins 
Zollausland ein Frachtsatz von 27 k für 100 Kilogramm bis 
1. Juli 1915 zugestanden. 
Im Kartierungswege. 
32 
Frachtberechnung für nach 
Italien bestimmte Frachtgüter 
in Wagenladungen. 
V. Bl. Nr. 138 ex 1914, fort!. Nr. 400. 
„ „ „ 22 „ 1915, „ „ 7 (Abänderung). 
Nach den Bestimmungen des Österreichisch-ungarisch-italie¬ 
nischen Güterverkehres finden die außeritalienischen, zum Teil 
ermäßigten Schnittsätze nach Peri transit, Primolano transit, 
Pontebba transit, Cormons transit und Cervignano transit 
nur im Zusammenhange mit den italienischen Schnittsätzen 
auf Sendungen Anwendung, die nach italienischen Stationen 
aufgegeben werden.
	        
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