Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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§ 1 
Gegenstand 
Zugeständnis 
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Begünstigung für in Triest 
(Fiume) nicht bezogene, an 
den Absender in der ur¬ 
sprünglichen Versandstation 
zurückgehende Sendungen. 
In: Österreichisch-Adriatischen, Galizisch-Adriatischen Eisen- 
bahnverbande, im Südösterreichisch-ungarisch-schweizerischen 
Grenzverkehr und im Südösterreichisch-ungarisch-bayerischen 
Grenzverkehre finden die meist sehr ermäßigten Frachtsätze 
nach Triest und Fiume auf Sendungen keine Anwendung, 
die ab dort mit der Eisenbahn weiter befördert werden; 
ebenso finden sie keine Anwendung auf Sendungen von Triest 
und Fiume, die dort mit der Eisenbahn angelangt sind. 
Für Sendungen, die in Triest und Fiume nicht abge¬ 
nommen und in die ursprüngliche Versandstation zurückgesendet 
wurden, werden für den Hin- und Rückweg die Frachtsätze 
der adriatischen Verbände zugestanden. 
Im Rückvergütungswege. 
Gültig längstens bis 1. Februar 1916. 
B. Bl. Nr. 131 ex 1914 [1428]. 
„ „ „ ö „ 1915 [70]. 
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Begünstigung für anlä߬ 
lich des Krieges mit Italien 
vorgenommene Rücksendungen 
von Triest (Fiume) nach be¬ 
liebigen Stationen des Bin¬ 
nengebietes. 
Jur Östreichisch-Adriatischen Eisenbahnverbande finden die 
meist sehr ermäßigten Frachtsätze nach Triest und Fiume auf 
Sendungen keine Anwendung, die ab dort mit der Eisenbahn 
weiter befördert werden; ebenso finden sie keine Anwendung 
auf Sendungen von Triest und Fiume, die dort mit der 
Eisenbahn angelangt sind. 
Für Sendungen, die im Mai 1915 oder vorher in 
Triest (Fiume) angekommen sind und im Mai 1915 oder 
später nach beliebigen Stationen des Binnengebietes neu auf¬ 
gegeben oder über nachträgliche Verfügung des Absenders 
weiterbefördert werden, werden die Frachtsätze des Öster¬ 
reichisch-Adriatischen Eisenbahnverbandes für den Hin- und 
Rückweg zugestanden. 
B. Bl. Nr. 66 ex 1915 [571]. 
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Begünstigung für im 
Levanteverkehr über Triest 
und Fiume abgefertigte 
Sendungen, die an den Ab¬ 
sender in der ursprünglichen 
Versandstation zurückgehen. 
Direkter österreichisch-ungarischer Levanteverkehr über 
Triest und Fiume seewärts (nach Hafenplätzen der Levante). 
Für die aus dem Bereiche der Tarife Teil II, Heft 1 
(Export aus Österreich) und Teil II, Heft 2 (Export aus 
Ungarn) abgefertigten Sendungen, welche bis Triest und 
Fiume befördert, infolge nachträglicher Verfügung des Ab¬ 
senders an diesen in die ursprüngliche Versandstation 
zurückgesendet werden, finden rücksichtlich der Beförderung 
nach und von Triest und Fiume die in den in Betracht 
komtnenden Tarifen für den Verkehr mit Triest und Fiume 
vorgesehenen Frachtsätze im Rückvergütungswege Anwendung. 
Gültig längstens bis 1. Februar 1916. 
V. Bl. Nr. 3 ex 1915 [51].
	        
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