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LZ
Z 1
in
Gegenstand
Zugeständnis
b) vom Falkenauer Reviere
nach den im Wiener
Gemeindegebiet gelegenen
Stationen,
c) vom Falkenauer Reviere
nach Stationen in Böh¬
men, Mähren und Nieder¬
österreich,
d) vom Ostrauer und Ober¬
schlesischen Reviere nach
Triest, Pola und Ro-
vigno und einigen Sta¬
tionen der Lokalbahn
Triest—Parenzo.
V. Bl. Nr. 146 ex 1914, fortl. Nr. 4581
„ „ „ 150 „ 1914 [1594].
„ „ „ 151 „ 1914, fortl. Nr. 559.
„ „ „ 152 „ 1914 [1620].
Im Kartierrnigswege.
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Frachtermäßigung für
Ostrauer Evaküieruugskoks
beim Bezug durch die Ge¬
meinde Wien in Leopoldau
Ladestelle oder Wien Erd¬
bergerlände Gaswerk.
Die Frachtermäßigung besteht in einem Nachlaß von
13 b für 100 Kilogramm von den tarifmäßigen Frachtsätzen
und bezweckt die Ermöglichung des Absatzes des Evaku-
ierungskoks durch Übernahme eines Teiles der für die Ge¬
meinde Wien gegenüber dem Verkaufe des eigenen Gaskoks
erwachsenden Mehrkosten auf die Eisenbahnfracht.
Im Erlaßwege eingeführt.
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Verlängerung der Re-
expeditionsfristen für Holz.
Die Reexpeditionsfrist wurde verlängert:
a) im Lokalverkehr der k. k. österreichischen Staatsbahnen
von 6 auf 12 Monate,
b) im Österreichisch-ungarisch-italienischen Güterverkehr um
12 Monate,
c) im Österreichisch-ungarisch-schweizerischen Eisenbahnverband
um 6 Monate.
V. Bl. Nr. 123 ex 1914 [1354].
„ „ „ 142 „ 1914 [1522].
145 „ 1914 [1536].
„ „ „ 55 „ 1915 [494].
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Verlängerung der Zwi¬
schenlagerungsfrist für in
Tetschen lagernde Umschlags¬
güter.
Die Zwisch enlagerungsfrist für die nachstehend bezeichneten,
in Tetschen Nordwestbahn und Tetschen Böhmische Nordbahn
in der Zeit vom 1. August 1913 bis 31. August 1914
eingelagerten Elbeumschlagsgüter, und zwar für Braunstein,
Chilisalpeter, Feldspat, Feuerstein (Flintstein), Harz, Kalk¬
salpeter, Lumpen, landwirtschaftliche Maschinen, Manganerz,
Muschelschalen, Quarz, Roheisen, Steinnüsse und Zellulose
wurde von 12 auf 24 Monate verlängert.
V. Bl. Nr. 23 ex 1915 [255].