Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

g n 
egen st and 
Z u g e st ü n d n i 
14 
Fra chterm äßigun g für 
Perozid zur Bekämpfung von 
Pflanzenschädlingen. 
15 
Erstellung ermäßigter 
Frachtsätze für Kohlensen¬ 
dungen aus in- und aus¬ 
ländischen Revieren zur Er¬ 
leichterung der Kohlenver¬ 
sorgung inländischer Plätze, 
und zwar: 
a) vom Pilsner und Klad- 
noer Reviere nach Wien 
Nordbahnhof und Wien 
Südbahnhof, 
Die gleiche Verfügung treffen die Südbahn, die Eisen¬ 
bahn Wien—Aspang, die Niederösterreichischen Landesbahnen, 
die Kaschan-Oderberger Eisenbahn, die Buschtehrader Eisen¬ 
bahn und die Aussig-Teplitzer Eisenbahn. 
V. 
Bl. 
Nr. 
66 
6X 
1915 
[570]. 
„ 
„ 
„ 
67 
„ 
1915 
[578]. 
„ 
„ 
„ 
69 
„ 
1915 
[591]. 
„ 
„ 
„ 
69 
„ 
1915, 
fortl. Nr. 31 (Abänderung). 
„ 
„ 
„ 
71 
„ 
1915 
[600]. 
„ 
„ 
„ 
71 
„ 
1915 
[601]. 
Für Perozid wird bei Einhaltung der Anwendungs- 
bedinguugen des Ausnahmetarifes 24k) rücksichtlich der 
Strecken der k. k. österreichischen Staatsbahnen (Hauptlinien 
und Lokalbahnen, soweit für diese der Ausnahmetarif 24b 
gilt) zugestanden: 
für Sendungen 
unter 5.000 Kilogramm Klaffe II abzüglich 50 Prozent, 
von 5.000 „ „ A „ 50 „ 
„ 10.000 „ Ausnahmetaris 3 6 abzüglich 
50 Prozent. 
Die Südbahn, Aussig-Teplitzer Eisenbahn, Buschtehrader 
Eisenbahn, Salzkammergut-Lokalbahn und die Niederöster¬ 
reichischen Landesbahnen gewähren auf ihren Linien eine 
analoge Ermäßigung. 
Im Rückvergütungswege. 
Gültig längstens bis 31. Dezember 1915. 
V. Bl. Nr. 
11 
6X 
1915, fortl. Nr. 151. 
„ „ „ 
19 
„ 
1915, 
„ 
„ 163. 
„ „ „ 
21 
„ 
1915, 
„ 
„ 8 (Berichtigung). 
„ „ „ 
23 
„ 
1915, 
„ 
„ 171. 
„ „ „ 
24 
„ 
1915, 
„ 
„ 178. 
„ „ „ 
61 
„ 
1915, 
„ 
„ 22 (Abänderung). 
„ „ „ 
64 
„ 
1915, 
„ 
n 23 „ 
„ „ „ 
68 
„ 
1915, 
„ 
„ 30 
Dnrch Gewährung von Frachtnachläffen, die im Verkehre 
nach Triest und nach Istrien einer Ermäßigung der tarif¬ 
mäßigen Frachtsätze nahezu bis auf die Selbstkosten gleich¬ 
kommen, wurde die Kohlenzufuhr nach den nebenstehend 
angeführten inländischen Plätzen aus Revieren, die unter 
normalen Verhältnissen für die Kohlenversorgung dieser 
Plätze nicht in Betracht kommen, ermöglicht. 
V. Bl. Nr. 139 ex 1914, fortl. Nr. 403. 
„ „ „ 139 „ 1914, „ „ 405. 
„ „ „ 139 „ 1914 [1494]. 
„ „ „ 143 „ 1914 [1525].
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.