Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Freihändige Lieferungen der 
landwirtschaftlichen Geaosfen- 
schaften. 
Landwirtschaftliche Heeresliefernlrgen. 
Die Landwirte haben durch ihre Genossenschaftsorganisationen schon in 
der Friedenszeit an der Verpflegung der Armee mit dem erforderlichen 
Brotgetreide und den Futterartikeln lebhaften Anteil genommen. In den 
Produktionsländern waren sie hinsichtlich der Lieferungen für die Magazine 
bis vor Ausbruch des Krieges schon nahezu die ausschließlichen Lieferanten. 
Es war daher nur natürlich und begreiflich, daß die landwirtschaftlichen 
Organisationen auch mit Eintritt des Kriegszustandes bestrebt waren, sowohl 
bei der Versorgung der Militärstationen während der Mobilisierung, als 
auch bei der Aufbringung der für die ins Feld abgehenden Truppen und 
Anstalten wie auch später für den Nachschub an die Armee int Felde erfor¬ 
derlichen Brot- und Futterfruchtstoffe tatkräftigst mitzuwirken, damit den 
Truppen im Felde und im Hinterlande möglichst große Mengen einwand¬ 
freier Nahrungs- und Futtermittel verabreicht werden können. 
Naturgemäß traten bei den Lieferungen für die Militärstationen 
während der Mobilisierung wie auch zum Teil noch für die Beistellung jener 
Verpflegsvorräte, welche von den ins Feld abrückenden Truppen und Anstalten 
aus ihren Mobilisierungsstationen mitzunehmen waren, mehr die Unterorgani¬ 
sationen (Lagerhausgenossenschaften, landwirtschaftlichen Vereine re.) einzeln in 
den Vordergrund, bei den Lieferungen der für den Nachschub an die Armee 
int Felde erforderlichen großen Bedarfsmenge dagegen die landwirtschaftlichen 
Zentralgenossenschaftsverbände der Hauptproduktionsländer. 
Die Ankäufe der für die Mobilisierungsstationen erforderlichen Ver- 
pflegsmengen würden von den Truppen und Anstalten selbst oder auch von 
den Militär-Verpflegsmagazinen und von den Intendanzen, die Ankäufe der 
für den Nachschub an die Armee im Felde erforderlichen Verpflegsmengen 
unmittelbar vom Kriegsministerium oder in dessen Auftrage von den 
Intendanzen der Militärkonunanden durchgeführt. 
Am 25. Juli 1914 hat das Kriegsministerium die Zentralgenossen¬ 
schaftsverbände in einem Rundschreiben aufgefordert, sofort bekanntzugeben, 
welche Mengen an Weizen, Roggen, Hafer und Heu und zu welchen Preisen 
dieselben über jeweilige Aufforderung binnen 48 Stunden und dann von 
Tag zu Tag weiter verladen werden können. Damals waren alte Brotfrucht 
und alter Hafer nur mehr in verhältnismäßig geringen Mengen vorhanden 
und mußten förmlich erst zusammengesucht werden. Die neue Brotfrucht war 
größtenteils überall noch im Stroh, der neue Hafer noch im grünen Halm 
auf dem Felde. Die Transportverhältnisse auf den Bahnen waren wegen der 
Inanspruchnahme durch die Mobilisierung höchst unsicher. Die Preislage war 
infolge der beschleunigten, einander im Preise treibenden und gegenseitig 
überbietenden Einkäufe der Truppen und Anstalten und der Intendanzen in 
den einzelnen Militärstationen, auf den Märkten und bei Produzenten und 
Händlern ungemein verwirrt. Die Genossenschaftsverbände, die naturgemäß 
in normalen Zeiten nur kommissionsweise für ihre Mitglieder arbeiten und 
nicht etwa wie Händler gekaufte Vorräte in Vorrat halten, gaben daher 
dem Kriegsministerium zunächst nur jene verhältnismäßig geringfügigen 
Mengen bekannt, über welche sie augenblicklich sicher und für die nächste 
Zeit lieferbar verfügten oder bezüglich deren sie sicher waren, verfügen zu
	        
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