Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

Die Regierung sorgte auch dafür, daß die in einzelnen Gebieten 
des Staates eingeleiteten zweckmäßigen Maßnahmen den landwirtschaft¬ 
lichen Korporationen in allen anderen Gebieten bekannt wurden, um dort 
beispielgebend zu wirken. Auch im Wege der landwirtschaftlichen Fachpresse 
wurde die Landwirtschaft auf wichtige Fragen aufmerksam gemacht und ihr 
jede zweckdienliche Belehrung gegeben. 
Land- und forstwirtschaftlicher Unterricht. 
Der Betrieb der land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten erfuhr im 
Schuljahre 1914/15 unter .'dem Einflüsse der Kriegslage mehrfache Ein¬ 
schränkungen, indem an mehreren Anstalten teils wegen Mangels an land¬ 
wirtschaftlichen Fachlehrern, teils wegen zu geringer Schülerzahl die Unter¬ 
richtserteilung entweder gänzlich entfallen oder entsprechend restringiert werden 
mußte. Viele Schulen wurden auch für die Einquartierung von Militär oder 
als Notspitäler.benützt, und insoferne letztere Verwendung bei den landwirt- 1 
schaftlichen Haushaltungsschulen Platz griff, waren deren Lehrerinnen mit der 
Wirtschaftsführung und bei der Krankenpflege beschäftigt. 
Da von den bäuerlichen Grundbesitzern, den erwachsenen Bauernsöhnen 
und dem männlichen Wirtschaftspersonale sehr viele zum Militärdienste ein¬ 
rückten, wurden an mehreren Anstalten den Schülern zur Besorgung des 
Frühjahrsanbaues kurze Ferien gewahrt. 
Die Landwirtschaftslehrer widmeten sich während der unterrichtsfreien 
Zeit dem Wanderunterrichte, um insbesondere die infolge der militärischen 
Einberufungen auf sich selbst angewiesenen Landwirtinnen fachlich zu beraten; 
auch hielten sie für die dem Bauernstande angehörenden rekonvaleszenten 
Soldaten landwirtschaftliche Vorträge. 
Es traten sohin Schicke und Haus in enge Verbindung, von dem Be¬ 
streben beseelt, Störungen von dem Landwirtschaftsbetriebe möglichst fern¬ 
zuhalten. 
Den Lehrern und Schülern der Anstalten in den durch die Krieg¬ 
führung direkt betroffenen Ländergebieten wurde Gelegenheit geboten, an 
Schulen im Hinterlande zu hospitieren, beziehungsweise ihre Studien fort¬ 
zusetzen. 
Durch das Aufgebot des Landsturmes wurden auch viele Schüler der 
land- und forstwirtschaftlichen sowie einschlägiger Spezialmittelschulen zu 
den Waffen gerufen. Um den Schülern des letzten Jahrganges dieser 
Anstalten die Geltendmachung des Anspruches auf den Einjährigen-Präsenz- 
dienst zu ermöglichen, wurde ihnen die vorzeitige Ablegung der an 
den besagten Lehranstalten normierten Haupt-(Abga:lgs-)prüfung gestattet und 
bezüglich der Schüler der übrigen Jahrgänge, um denselben die allfällige 
Wiederholung des von ihnen zuletzt besuchten Jahrganges tunlichst zu 
ersparen, verfügt, daß ihnen ein Jahreszeugnis für das Schuljahr 1914/15 
nicht auszrrfolgen, sondern lediglich zu bedeuten ist, daß sie für den Fall, 
als sie bis zum 1. November 1915 wiederum an die Anstalt zurückkehren, 
provisorisch in den nächsthöheren Jahrgang gegen eine über den Unterrichts¬ 
stoff des II. Semesters des von ihnen zuletzt frequentierten Jahrganges bis
	        
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