Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Kriegshilfsbureau des 
k. k. Ministeriums des Innern. 
stellen. Nebstbei verfolgen diese Anstalten, wie bereits erwähnt, auch den 
Zweck, Flüchtlinge in Fertigkeiten auszubilden, welche sie nach ihrer Rückkehr 
in die engere Heimat nutzbar werden verwerten können. 
Allgemeine Kriegsfürsorge. 
Mit einer Verlautbarung des k. k. Ministeriums des Innern vom 
1. August 1914 wurde das „Kriegshilfsbureau des k. k. Ministeriums des 
Innern" ins Leben gerufen und diesem Bureau auch die Behandlung prin¬ 
zipieller und organisatorischer Fragen auf dem Gebiete der Kriegsfürsorge 
zugewiesen. 
Zunächst suchte das Kriegshilfsbureau durch an Banken, größere 
Jndustrieunternehmungen und hervorragende Einzelpersonen gerichtete Zu¬ 
schriften einen Kriegshilfsfonds zu beschaffen, was dank der -Opferwilligkeit 
der Bevölkerung in befriedigender Weise gelang. Da die Beteilung von 
Einzelpersonen mit Unterstützungen unmittelbar durch das Kriegshilfsbureau 
grundsätzlich ausgeschlossen bleiben mußte, wurden hierfür bei den einzelnen 
Landesstellen Landeskriegshilfsbureaus ins Leben gerufen, die nach einem 
bestimmten Schlüssel mit Beträgen aus dem Kriegshilfsfonds des Ministeriums 
beteilt wurden. 
Bereits vor der Errichtung des Kriegshilfsbureaus des k. k. Ministe¬ 
riums des Innern war in Wien durch die gemeinsame Tätigkeit des Statt¬ 
halters, des Landmarschalls von Niederösterreich und des Bürgermeisters von 
Wien im Wiener Rathaus die „Zentralstelle der Fürsorge für Soldaten und 
ihre Familienangehörigen" gebildet worden, welche die Agenden eines Landes¬ 
kriegshilfsbureaus für Niederösterreich übernahm. Auch in Oberösterreich 
machte die gleich bei Kriegsbeginn erfolgte Bildung eines „Landeshilfs- 
komitees" die Schaffung eines eigenen Landeskriegshilfsbureaus gegen¬ 
standslos. 
Der Gesamteinlaus des Kriegshilfsbureaus an Spenden und Kapitals¬ 
zinsen betrug bis 1. Juli 1915 3,220.000 K. Hiervon sind bisher an die 
einzelnen Verwaltungsgebiete in zwei Raten 2,106.000 K ausbezahlt worden. 
Die Grundlage für die Auszahlungen bildeten im allgemeinen die Einwohner¬ 
zahl und die Steuerleistung jedes einzelnen Landes; bei der Auszahlung der 
zweiten Rate kamen auch die von den politischen Landesstellen mitgeteilten be¬ 
sonderen Bedürfnisse und die bei den Landeskciegshilfsbureaus selbst eingelangten 
Spenden und zur Verfügung stehenden Fonds einigermaßen in dem Sinne 
in Betracht, daß versucht wurde, ausgleichend zwischen den einzelnen Ber- 
waltungsgebieten zu wirken. 
Mit Erlaß vom 28. September 1914 hat das Ministerium des 
Innern die Grundsätze festgelegt, nach welchen Unterstützungen aus dem Kriegs¬ 
hilfsfonds flüssig gemacht werden können. Zunächst sollte der Kriegshilfsfonds 
dazu dienen, dort wo die Auszahlung des gesetzlichen Unterhaltsbeitrages aus 
verschiedenen Gründen auf länger währende Schwierigkeiten stieß, Vorschüsse 
auf den Unterhaltsbeitrag zu gewähren. 
Auch wurden die Landeskriegshilfsbureaus mit dein vorzitierten 
Ministerialerlasse ermächtigt, im Falle obwaltender rücksichtswürdiger Umstände,
	        
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