Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

Die aus Galizien und der Bukowina stammenden Mittelschüler, die 
infolge der Kriegslage den bisherigen Wohnort verlassen hatten, fanden zmn 
Teil an anderen Anstalten als ordentliche Schüler oder als Hospitanten 
Aufnahme. Um solchen Schülern auch die Möglichkeit zu bieten, in ihrer 
Muttersprache die Studien fortzusetzen, wurden in mehreren Städten aus 
privater Initiative unter Mitwirkung der den Nnterrichtsanstalten Galiziens 
und der Bukowina angehörigen Lehrkräfte Beschäftigungskurse in den Gym- 
nasial- und Realschulfächern mit polnischer und ruthenischer Unterrichtssprache 
eingerichtet. Schüler, die nicht als ordentliche Schüler Aufnahme gefunden 
haben, konnten mit Schluß des Schuljahres vor speziell zu diesem Zweck 
gebildeten Kommissionen Privatistenprüfungen behufs Erlangung des Jahres- 
zengnisses über ihre Mittelschulklasse sowie auch die Reifeprüfung in ihrer 
Muttersprache ablegen. Ähnliche Einrichtungen sind auch für die Volksschulen 
Galiziens und der Bukowina geschaffen worden. 
Die Einberufung der Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1897 ließ 
es notig erscheinen, jenen Mittelschülern, die im Schuljahr 1914/15 schon 
die letzte Klasse besuchten, vor Antritt des Militärdienstes die Ablegung 
der Matura zu gestatten, eine Begünstigung, die auch auf die Kriegsfrei¬ 
willigen, sofern sie im Jahre 1915 mindestens das 18. Lebensjahr vollendeten, 
ausgedehnt wurde. Bei diesen vorzeitigen Reifeprüfungen wurde das Haupt¬ 
gewicht auf die erlangte allgemeine Bildung und geistige Reise gelegt. Die 
nicht für Reifeprüfungen in Betracht kommenden Mittelschüler der zur 
Militärdienstleistung einberufenen Geburtsjahrgünge erhielten bei Antritt des 
Militärdienstes auf Grund der bisherigen Studienergebnisse das Jahres¬ 
zeugnis über ihre Klasse. 
Ähnliche Ausnahmsbestimmungen sind auch für die Lehrerbildungs¬ 
anstalten sowie aus dem Gebiet des kaufmännischen und des nautischen 
Unterrichtswesens unter Berücksichtigung der an den einzelnen Schulkategorien 
bestehenden Verhältnisse getroffen worden. Was insbesondere die Handels¬ 
schulen betrifft, war das Bemühen der Unterrichtsverwaltung dahin gerichtet, 
der handelsbeflissenen Jugend der vom Feinde besetzten Gebiete den Entgang 
der kommerziellen Bildungsmöglichkeiten dadurch teilweise zu ersetzen, daß 
den Frequentanten der Handelsschulen in Galizien und der Bukowina die Auf¬ 
nahme an Schulen in anderen Kronländern erleichtert wird. Es wurde ferner 
die Schafstmg kommerzieller Kurse für Flüchtlinge in polnischer Sprache in 
Wien und an anderen Orten der Monarchie gefördert und schließlich auch 
die Abhaltung der an der Lemberger Handelsakademie eingeführten Privat¬ 
prüfungen aus den kommerziellen Fächern in Wien gestattet. 
Die Militärbehörden lassen den zum Landsturindienst mit der Waffe 
herangezogenen Schülern, welche den auf die Begünstigung des einjährigen 
Präsenzdienstes Anspruch verleihenden wissenschaftlichen Nachweis noch nicht 
voll erlangt haben, eine Vorzugsbehandlung zuteil werden. Es wurde näm¬ 
lich den 1894 oder 1895 (unter Umständen auch den 1892 oder 1893) 
geborenen Schülern der letzten oder vorletzten Klaffe jener Lehranstalten, 
deren vollständige Absolvierung das Einjährig-Freiwilligenrecht gewährt, ferner 
den 1896 oder 1897 geborenen Schülern einer Klasse, deren Absolvierung 
den Anspruch auf die Zulassung zur Ergänzungsprüfung im Sinn des Wehr-
	        
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