Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Beteiligung -bei* Schuljugend 
an landwirtschaftlichen 
Arbeiten. 
Neben deut erhebenden Moment der Einigkeit aller Volksstämme Öfter 
reichs soll den Schülern auch vor Augen geführt werden, daß infolge der 
durch den Krieg geforderten Opfer der Ernst des Lebens an die heran¬ 
wachsende Generation früher herantreten wird als sonst. Zur Vorbereitung 
für die der heutigen Jugend harrenden Aufgaben bedürfe es aber ihrerseits 
erhöhten Eifers und besonderer Gewissenhaftigkeit; die vollste Hingabe an 
die Schule sei daher für sie mehr denn je patriotische Pflicht, und ihre 
Leistungen werden um so höher zu veranschlagen sein, je mehr Überwindung 
sie sich infolge der äußeren Umstände bei der Erfüllung dieser ihrer Pflicht 
aufzuerlegen haben werde. 
Beim Geschichts- itub Geographieunterricht sowie beim Unterricht 
fremder Sprachen soll den Schülern auch der ernste Zweck und der besondere 
kulturelle Wert der Kenntnis fremder Einrichtungen und Sprächet! an der 
Hand der Kriegsereignisse aufgezeigt und die Notwendigkeit eines solchen 
Studiums gerade als einer Aufgabe des patriotischen eigenen Wertbewußtseins 
überzeugend dargetan werden. 
Diese Weisungen wurden allen Leitungen der dem Unterrichtsressort 
ungehörigen Schulen zur Kenntnis gebracht und dienten gleich mit Schul¬ 
beginn dem Lehrpersonale als Richtschnur für eine den Zeitereignissen angepaßte 
Verwertung der den jugendlichen Gemütern innewohnenden Empfänglichkeit. 
Der werktätigen Mitarbeit der Schuljugend an der Erfüllung der 
vielgestaltigen Aufgaben im Interesse des gemeinen Wohles galt ein an die 
Landesschulbehörden gerichteter Erlaß, in den: ein Zusammenschluß der 
Schuljugend unter Anleitung und Mithilfe der Schulbehörden und ihrer 
Organe zu gemeinnützigem Wirken angeregt wurde. Der Erlaß hatte insbe¬ 
sondere zwei der hier in Betracht kommenden Betätigungsmöglichkeiten zum 
Gegenstand, und zwar die Hilfe bei den landwirtschaftlichen Arbeiten und 
jene im Bereich humanitärer Leistungen. Der Erlaß hob hervor, daß der 
durch die Reichsverteidigung verursachte Entgang an landwirtschaftlichen Hilfs¬ 
kräften durch entsprechend organisierte Heranziehung der schulbeflissenen Jugend 
teilweise, wettgemacht werden kann und daß die Schüler, die sich in den Dienst 
der volkserhaltenden Landwirtschaft stellen, nicht nur dein allgemeinen Besten 
nützen, sondern auch für ihr ferneres Leben einen erziehlichen Schatz der 
Erinnerung an ein opferwilliges Verhalten in ernster Gefahr erwerbe!!. 
Ebenso kann sich die Jugend in nicht zu unterschätzender Weise auf humani¬ 
tärem Gebiet nützlich machen. 
Uni in beiden Richtungen ein planmäßiges Vorgehen zu erzielen, wurde es 
als Aufgabe der Schulleitungen und der Lehrkräfte bezeichnet, hierbei mir 
gutem Beispiel voranzugehen, ad lioe formlose Jugendorganisationen zu bilden, 
sich mit den beteiligten politischen Behörden, Gemeindevorstehungen, Korpo¬ 
rationen und Leitungen von Humanitätsanstalten ins Einvernehmen zu setzen, 
die mitunter unmittelbar gebotene Initiative selbst zu ergreifen, dann die 
Jugend bei den vorzunehmenden Arbeiten entsprechend zu gruppieren, anzuleiten 
und zu überwachen. Der Volksschullehrerschaft wurde zur Pflicht geruacht, die 
durch anderweitige Inanspruchnahme der Eltern und älterer Angehöriger auf¬ 
sichtslos gebliebenen Kinder um sich zu scharen und angemessen zu beschäftigen. 
Dies sollte, wo es die Verhältnisse gestatten, im Anschluß an die bestehenden 
Suppenanstalten, Kinderbewahranstalten und ähnliche Institutionen geschehen.
	        
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