Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

Abwicklung der Termin¬ 
geschäfte. 
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zunächst im eigenen Wirkungskreise die ^Sistierung der Börseversammlungen 
vorerst nur auf drei Tage beschlossen und diesen Beschluß immer wieder 
erneuert. Da zu einer Sistierung auf längere Dauer nach den Börsestatuten 
die Zustimmung des Finanznlinisteriums erforderlich ist, wurde diese auf An¬ 
suchen der Börsedirektion mit Finanzministerialerlaß vom 18. August 1914 
erteilt, worauf mit dem Beschlusse der Börsedirektion vom 1. September 1914 
die Börseversammlungen auf »bestimmte Zeit suspendiert wurden. Am 
12. September 1914 hat aber die Börsedirektion mit Zustimmung des 
Finauzministers die Wiedereröffnung der Warenbörse verfügt, jedoch mit 
Ausschluß des Kaffeeterminmarktes, der auch weiterhin geschloffen blieb. 
Triester Kaffeetrrminmarkt. 
Auf dem Triester Kaffeeterminmarkte machten eigenartige Berhältniffe 
besondere Anordnungen über die Abwicklung der pendenten Engagements 
notwendig, welche von der Regierung im Verordnungswege getroffen werden 
mußten, da sie den Wirkungskreis der Börsedirektion überschritten. Mir dem 
Ausbruch des Weltkrieges unb der Sistierung des Triester Schiffahrtsverkehres 
war nämlich der Kaffeeimport nach-Triest so ziemlich ins Stocken geraten, 
da auf dem Landwege von Italien und Holland nur Verhältnis in äßig geringe 
Quantitäten eingeführt wurden. Die aus den pendenten Terminkontrakten zur 
Lieferung der Ware verpflichteten Verkäufer waren daher mit ihrem Decknngs- 
bedürfnisse lediglich auf das in Triest vorhandene Kaffeelager angewiesen, 
das durch die großen Käufe der Kriegsverwaltung und des binnenländischen 
Zwischenhandels bald nach Kriegsausbruch stark reduziert worden war. 
Die nicht bedeutenden Lieferungsverpflichtungen des Septembertermines 
konnten noch in normaler Weise erfüllt werden, wenn auch mit bedeutenden Ver¬ 
lusten der Verkäufer, da der Kaffeepreis seit Megsausbrnch um etwa 100 Pro¬ 
zent gestiegen war. Mit einer normalen Abwicklung der ungleich größeren 
Dezemberverpflichtungen konnte aber unter diesen Verhältnissen nicht gerechnet 
werden und die Börsedirektion sah sich daher veranlaßt, an die Regierung 
mit dem Antrage heranzutreten, im Verordnungswege eine Zwangsliquidation 
der pendenten Engagements für den Dezembertermin und für dre noch 
in Betracht kommenden späteren Termine (März und Mai 1915) zu 
verfügen. Die über Auftrag des Finanzministeriums durch die Statt¬ 
halterei und den Börsekommissär gepflogenen Erhebungen ergaben, daß 
das in Triest noch vorhandene Kaffeelager zum großen Teile weder 
frei verfügbar noch lieferbar war und daß der verfügbare Gesamtbestand 
dieses Lagers überhaupt nicht ausgereicht hätte, um die Lieferungs- 
verpflichttmgen auch nur des Dezembertermines zu erfüllen. Eine gütliche 
Einigung der Interessenten war rächt zu erzielen mb ohne Einschreiten 
der Regierung wäre eine Reihe von Prozessen und der Zusammenbruch 
mehrerer angesehener Firmen, sowie insbesondere der für ein regelmäßiges 
Funktionieren des Marktverkehres unentbehrlichen Triester Kaffeeliquidations- 
kasse wohl unvermeidlich gewesen.
	        
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