Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

157 
Darlehenswerber. 
Art der bestellten Pfänder. 
Belehnbare Wertpapiere. 
Belehnbare Warengattungen. 
Darlehensstände 
Geschäftsstelle: 
am 31. Dezember 1914: 
am 30. Juni 1915: 
Krön 
e n 
Krakau 
— 
145,850 
Laibach 
771.300 
1,188.300 
Linz 
104.000 
140.000 
Mährisch-Ostran . . 
806.900 
255.400 
Olmütz 
102.100 
50.100 
Pilsen 
— 
— 
Prag 
3,573.350 
2,678.950 
Proßnitz 
29.600 
78.700 
Reichenberg .... 
61.100 
' 70.500 
Salzburg 
13.000 
13.000 
Teplitz 
73.800 
122.500 
Tetschen-Bodenbach . 
3.400 
67.600 
Trautenau .... 
4.000 
34.350 
Triest 
95.500 
119.200 
Troppau 
— 
8.900 
Warnsdorf .... 
138.500 
200 
Zara 
— 
— 
Zusammen. 
43,953.675 
47,243.475 
Von den am 30. 
Juni 1915 aushaftenden 
Darlehensbeträgen 
wurden in Anspruch genommen: 
von öffentlichen Körperschaften und Stiftungen 
10 
Millionen Kronen 
„ Kreditinstituten 
12 
„ tt 
„ Industrie, Handel und Gewerbe . . . 
4 
tt tt 
und von sonstigen Parteien 
21 
tt tt 
Zusammen. 
47 
Millionen Kronen 
Von diesen Darlehen waren sichergestellt durch Verpfändung 
von Wertpapieren 44,478.945 K 
von Einlagebüchern 431.060 „ 
von Waren 2,333.470 „ 
Zusammen. 47,243.475 K 
Der Kreis der zur Verpfändung zugelassenen Wertpapiere ist sehr weit 
gezogen. 
Von den an den Börsen zu Wien, Prag, Triest und Budapest notierten 
Werten sind fast alle in- und ausländischen Effekten zur Belehnung zuge¬ 
lassen, ebenso die an deutschen Börsen notierten deutschen Werteffekten. Der 
Belehnung wird der amtliche Geldschlußkurs vom 24. Juli 1914 und die 
für die einzelnen Werte festgesetzte Belehnungsquote zugrunde gelegt. 
An inländischen Börsen nicht notierte Wertpapiere unterliegen hinsicht¬ 
lich ihrer Lombardfähigkeit und der Bestimmung der Belehnungsgrenzen der 
Entscheidung von Fall zu Fall. 
Das Verzeichnis der bei der Kriegsdarlehenskasse belehnbaren Waren 
umfaßt folgende Warengattungen: Baumwolle, baumwollenes Garn, Bril¬ 
lanten, rohe und gebleichte Gewebe aus Leinen, Schafwolle und Baumwolle,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.