Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Neue Prägungen. 
Vorsorgen für den Kriegsfall nicht mangelte, anfangs Schwierigkeiten ergeben. 
Soweit es sich um einen Bedarf an Banknoten (zu 1000 K, 100 K, 
50 K, 20 K und 10 K) handelte, konnte in verhältnismäßig kurzer Frist 
Abhilfe geschaffen werden; ein Mangel an Kleingeld, der plötzlich auftrat und 
wohl zum allergrößten Teile und vornehmlich durch die Thesaurierung von 
Teilmünzen hervorgerufen wurde, machte sich durch längere Zeit bemerkbar 
und ist infolge der Thesaurierungstendenz in einzelnen Gegenden auch 
später wieder aufgetaucht; diese Knappheit an Kleingeld hat sich namentlich 
in Industriegebieten durch die bei der Lohnauszahlung entstandenen Schwierig¬ 
keiten, dann bei der Auszahlung der Unterhaltsbeiträge und im kleinen 
Geschäftsverkehre sehr lästig fühlbar gemacht, weshalb besondere Mittel zu 
dessen Abhilfe angewendet werden mußten. 
Da es augenscheinlich war, daß der Bedarf an kleinen Zahlungs¬ 
mitteln, insoweit die bei der Österreichisch-ungarischen Bank vorrätig gehal¬ 
tenen Reserven zu seiner Befriedigung nicht ausreichten, durch Neuprägungen 
wegen der Grenze der Leistungsfähigkeit der Münzämter nur allmählich gedeckt 
werden könnte, wurde an die Abgabe von Silbergulden aus den Beständen 
der Bank geschritten. Überdies wurde auf Grund der Kaiserlichen Verord¬ 
nung vom 4. August 1914, R. G. Bl. Nr. 198, einverständlich mit der 
Regierung der Länder der ungarischen Krone der Österreichisch-ungarischen 
Bank in teilweiser Abänderung des Artikels 82 der Bankstatuten die Er¬ 
mächtigung zur Hinausgabe von Banknoten zu 2 K erteilt und mit Erlaß 
des Finanzministeriums vom 18. August 1914, R. G. Bl. Nr. 220, die 
Ausgabe von Banknoten zu 2 K mit dem Datum vom 5. August 1914 
bekanntgemacht. 
Selbstverständlich wurde auch alles aufgeboten, um durch äußerste 
Anspannung der Leistungsfähigkeit des Hauptmünzamtes die sich rasch ver¬ 
mindernden zentralen Vorräte an Teilmünzen wieder zu ergänzen. Die 
Ausprägung von Silber- und Bronzemünzen nahm bei forciertem Betrieb 
des Hauptmünzamtes ungehindert ihren Fortgang; dagegen erschien es mit 
Rücksicht auf die Schwierigkeit der Beschaffung von Nickel während des 
Krieges nicht angezeigt, die vorhandenen Nickelmengen für Zwecke des Münz¬ 
wesens in ausgedehntem Maße in Anspruch zu nehmen. Die Ausprägung 
von Nickelmünzen wurde daher eingestellt. Wegen andauernden starken Bedarfes 
an Münzen dieser Kategorie hat sich die Regierung aber im Einvernehmen 
mit der königlich ungarischen Regierung entschlossen (vorbehaltlich nachträglicher 
Erwirkung der gesetzlichen Genehmigung), die Ausprägung und Ausgabe von 
Münzen zu 10 h, eventuell auch zu 20 h aus Neusilber (einer Mischung 
aus 50 Prozent Kupfer, 40 Prozent Zink und 10 Prozent Nickel) in Angriff 
zu nehmen. 
Mit der 
Verordnung des Finanzministers vom 7. Mai 1915, 
R. G. Bl. Nr. 112, 
wurde die Ausprägung und Ausgabe der neuen Teilmünzen der Kronenwährung 
bekanntgemacht. Die Ausgabe dieser Münzen, mit welcher hinsichtlich der 
10 Heller-Münzen am 10. Mai 1915 begonnen wurde, soll nur nach Ma߬ 
gabe des unabweislichen Bedarfes stattfinden, jedoch, sofern die Bedürfnisse 
des Verkehrs es erfordern, bis zur Erreichung des Höchstbetrages von
	        
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