Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

Portofreiheit, 
a) Für Militärpersozien. 
b) Für Kriegsfürsorgezwecke. 
Verkehr der Kriegsgefangenen 
und Internierten. 
Briefverkehr mit dem Aus-' 
lande. 
Briefzenfur. 
' V erkehrserleichterungen. 
Mit Kriegsausbruch wurde die tut Artikel II, Absatz 21, des Gesetzes vom 
2: Oktober 1865, R. G. Bl. Nr. 108, enthaltene Bestimmung wirksam, wonach 
alle bei den Feldpostämtern aufgegebenen und bei denselben einlangenden 
unrekommandierten Privatbriefe der österreichischen Militärs portofrei sind. 
Da sich jedoch der Postverkehr eines großen Teiles der im Felde 
stehenden Armeen nicht durch Feldpostäniter, sondern durch die eigenen staat¬ 
lichen Postämter abwickelte, so konnte mit dieser vorwiegend für einen Krieg 
in Feindesland berechneten Bestimmung nicht das Auslangen gefunden 
werden. Es wurde daher die Portofreiheit im vollen Ausmaße nicht nur 
den unmittelbar vor dem Feinde stehenden, sondern auch den verwundet oder 
krank in Spitälern befindlichen Soldaten gesichert und schließlich in 
beschränktem Umfange auch auf die im Hinterlande zu Sicherungsdiensten 
öder Ausbildungszwecken befindlichen Truppen ausgedehnt. 
Für Kriegsfürsorgezwecke wurde im Rahmen des erwähnten Gesetzes 
möglichste Ausdehnung der Portofreiheit gewährt, so beispielsweise für das 
Rote Kreuz. 
Im Sinne der Bestimmungen der Verträge und Übereinkommen des 
Weltpostvereines, die bereits einen gebührenfreien Postverkehr für die Kriegs¬ 
gefangenen vorsehen, hat sich die k. k. Postverwaltung bald nach Ausbruch 
des Krieges an die Postverwaltungen mehrerer neutraler Länder gewendet, 
um durch ihre Vermittlung einen derartigen Postverkehr ins Leben zu rufen. 
Es gelang, bereits am 25. September 1914 den Briefverkehr der Kriegs¬ 
gefangenen — sowohl der österreichisch-ungarischen als der fremden — mit 
ihren Heimatsländern einzuführen. Gleichzeitig mit dem Briefverkehr für die 
Kriegsgefangenen wurde auch jener für die Internierten eingeführt. 
Mit Beginn des Krieges ist der Postverkehr mit dem Auslande 
sehr behindert, teilweise ganz unterbrochen worden. Für die Bestellung der 
Sendungen, die zu dieser Zeit in der Beförderung begriffen waren, wurde 
vorgesorgt. Von ungefähr Mitte August 1914 angefangen sind allgemeine 
Erleichterungen und Erweiterungen des Verkehres in verschiedenen Dienst¬ 
zweigen eingeführt worden. Der Briefpostverkehr nach dem befreundeten und 
dem neutralen Auslande ist wieder aufgenommen worden, ebenso der Verkehr 
mit den deutschen Postanstalten in Belgien. Die Bevölkerung der okkupierten 
Teile Polens kann durch Vermittlung der Etappenpostämter am Briefpost¬ 
verkehre teilnehmen. 
Die Erschwerungen und Behinderungen durch die Briefzensur wurden 
nach Möglichkeit durch Schaffung neuer Zensurstellen, Beschleunigung des 
Verfahrens, Ausnahmen von der Zeitungszensur für wissenschaftliche In¬ 
stitute usw. gemildert. 
Der Bevölkerung der vom Feinde besetzten Gebiete wurde der Bries¬ 
verkehr zu ermöglichen versucht. 
Telegraph. 
Auf die Milderung und Beseitigung der durch den Kriegsausbruch ein¬ 
getretenen Beschränkungen im telegraphischen Verkehre wurde hingewirkt durch 
a)' Zulassung von Telegrammen mit handelstechnischen Ausdrücken in 
gewisse Gebiete^ ^
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.